Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 40 Seiten
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Schweizerischer Gewerbeverband (SGV)
Der SGV befürwortet grundsätzlich die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln. Er bemängelt jedoch mehrere Punkte in der Vorlage. So stellt die Annahme eines zwölfmonatigen Importstopps für den SGV eine Worst-Case-Szenario dar, welches nur in einem Kriegsfall eintrete und besondere rechtliche und sachliche Massnahmen erfordere. Es sei zudem schwierig, das Projekt in nur zehn Jahren zu realisieren und die Entschädigungen, welche den Pflichtlagerhaltern für Investitionen und Reparaturen vergütet würden, deckten die Kosten nicht vollständig ab. Darüber hinaus wäre es schwierig, die grossen Mengen an Getreide innerhalb eines Jahres umzuschlagen. Dadurch würde die Pflichtlagerhaltung für viele Unternehmen zu einer zu grossen Belastung neben ihrer üblichen wirtschaftlichen Tätigkeit. Was die im Krisenfall vorgesehene massive Reduktion der Geflügel- und Schweinebestände anbelangt, ist nicht klar, ob die vorhandenen Schlacht- und Gefrierkapazitäten diese Mengen bewältigen könnten.
Der SGV schlägt deshalb vor, ein Szenario vorzusehen, das von sechs anstelle von zwölf Monaten Importstopp und von einer gestörten Versorgung von längstens neun Monaten ausgeht. Dies würde zu ganz anderen Schlussfolgerungen führen als den in der Vernehmlassungsvorlage festgehaltenen. Für den SGV ist es wichtig, dass nach anderen Lösungen gesucht wird, welche keine Marktstörungen verursachen und auch die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen nicht negativ beeinflussen.
Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)
Für den SGB sind die zur geplanten Neuausrichtung gemachten ausführlichen volkswirtschaftlichen, logistischorganisatorischen sowie ernährungsphysiologischen Darlegungen nachvollziehbar und in ihrer analytischen Tiefe beeindruckend. Zur Plausibilität der detaillierten sektorspezifischen Annahmen äussert sich der SGB jedoch explizit nicht.
Was die Finanzierung der initialen Investitions- sowie der wiederkehrenden operativen Kosten des Ausbaus der Ernährungspflichtlager betrifft, begrüsst der SGB eine Abgeltung über die bestehenden Garantiefondsbeiträge, wobei die für einen späteren Zeitpunkt in Aussicht gestellte Änderung des Landesversorgungsgesetzes zur Aufhebung des Verbots der Erstinverkehrbringerabgabe für Nahrungs- und Futtermittel grundsätzlich ebenfalls nachvollziehbar ist.
Der SGB nimmt im Rahmen seiner Stellungahme Bezug zum im November 2020 vom Bundesrat zur Kenntnis genommenen Bericht "Führungs- und Organisationsstrukturen sowie Compliance und Governance" der wirtschaftlichen Landesversorgung. Dieser Bericht stellte gravierende Mängel fest und machte eine Reihe von Empfehlungen. Der SGB möchte, dass die darauf vom WBF in Aussicht gestellte Revision des Landesversorgungsgesetzes bald in die Vernehmlassung gegeben wird.
3.4. Bestehende Trägerschaften von Garantiefonds für die Pflichtlagerhaltung
Zwei private Trägerschaften, die Garantiefonds für die Pflichtlagerhaltung verwalten, haben im Rahmen der Vernehmlassung eine Stellungnahme eingereicht. Es sind dies die CARBURA (Mineralöl) und die réservesuisse genossenschaft (Nahrungs- und Futtermittel). Die CARBURA hinterfragt die der Vorlage zu Grunde liegende Strategie. Zudem lehnt sie die von einigen Vertretern der betroffenen Branche geforderte Flexibilisierung der Pflichtlagerhaltung kategorisch ab. Die réservesuisse genossenschaft lehnt