Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 40 Seiten

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Bund auf Gesetzesstufe verpflichten, diese zusätzlichen Silo-Infrastrukturen mindestens über den Zeitraum der Abschreibungsperiode von 33 Jahren mit Pflichtlagermengen auszulasten.

Aus Sicht der réservesuisse muss eine Flexibilisierung der Pflichtlagermengen hinsichtlich der Warengruppe Getreide geprüft werden. Einerseits würde eine Flexibilisierung den Investitionsbedarf für neue Pflichtlagerinfrastruktur senken, weil der gesamtwirtschaftliche Maximalbedarf an Lagerkapazitäten geringer wäre. Andererseits könnte das starre Korsett von fixierter Pflichtlagermenge und rigider Freigabekriterien im dynamischen Beschaffungsumfeld (Ernteschwankungen, internationale Märkte) für die Unternehmen gelockert werden, was die Betriebskapazitäten der Unternehmen erhöhe. Insgesamt könnte das System der Pflichtlagerhaltung aus Sicht der réservesuisse so robuster gemacht werden.

3.5. Unternehmen

Zur Vernehmlassung sind Stellungnahmen von sechs Unternehmen eingegangen (Coop Genossenschaft, fenaco Genossenschaft, Lagerhaus-Genossenschaft Bern LHG, Migros-Genossenschafts-Bund, Schweizer Zucker AG, Stutzer & Co. AG). Die Coop Genossenschaft, die fenaco Genossenschaft, der Migros-Genossenschafts-Bund und die Schweizer Zucker AG lehnen die Vorlage weitgehend oder vollständig ab. Die Firma Stutzer & Co. AG lehnt insbesondere die Erhöhung der Pflichtlager an glutenfreiem Getreide ab. Generell bemängelt wird die der Vorlage zu Grunde gelegte Strategie. Zur Finanzierung wird von einer Mehrheit die in der Vorlage erwähnte, für die nächste Revision des Landesversorgungsgesetzes vorgesehene Aufhebung des Verbots zur Abschöpfung von Garantiefondsbeiträgen auf der inländischen Produktion abgelehnt. Die Stellungnahmen sind nachstehend zusammengefasst.

Speiseöle und Speisefette

Die Coop Genossenschaft, der Migros Genossenschaftsbund (MGB) und Die Schweizer Zucker

AG (SZU) lehnen die in der Vorlage vorgesehene Erhöhung des Pflichtlagers an Speiseölen und Speisefetten ab.

Die Coop Genossenschaft ist der Auffassung, dass der mengenmässige Aufbau an Speiseölen und Speisefetten aufgrund der Modellannahme überschätzt wird. Die Rotation der zusätzlichen Lagermenge von 4'000 Tonnen wäre eine Herausforderung, weil re-raffinierte Produkte in die Transformationsprozesse überführt werden müssten. Die Coop Genossenschaft geht davon aus, dass die Systemkapazitätsgrenze, d.h. die Integration der Pflichtlagermengen in die bestehenden betrieblichen Abläufe der Unternehmen, damit erreicht würde. Das vermindere die unternehmerische Handlungsfreiheit und reduziere die Resilienz des Gesamtsystems.

Zudem seien nach Auffassung der Coop Genossenschaft die benötigten finanziellen Mittel im Garantiefonds Speiseöle momentan nicht vorhanden, um die Aufstockung finanzieren zu können. Die Finanzierung durch die Aufwertung belastete die Pflichtlagerhalter einseitig und reduziere deren Liquidität und Eigenkapitalbedarf. Die Finanzierung wäre arbiträr zu Ungunsten der Pflichtlagerhalter und könnte diese in ihrer finanziellen Existenz beeinträchtigen. Die Coop Genossenschaft favorisiert eine Erhöhung der Garantiefondsbeiträge zu Lasten der Zollbelastung. Das dauere eine gewisse Zeitspanne. Dafür bleibe die Grenzbelastung WTO-konform.

Der Migros Genossenschaftsbund (MGB) unterstützt grundsätzlich eine Verbesserung der Versorgung an Speiseölen und Speisefetten mittels Pflichtlagererhöhung. Die Berechtigung der Erhöhung der