Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten
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Sammel- und Vermittlungsaufgaben auch im Bereich der digitalen Informationen und Online-Inhalte wahrzunehmen.
Damit die NB ihren öffentlichen Auftrag im digitalen Kontext erfüllen kann, ist es zwingend notwendig, dass die aus dem analogen Zeitalter (1992) stammende gesetzliche Grundlage an die heutige Realität bei der Entstehung und Verbreitung von Information angepasst wird.
Diese Anpassung, mit welcher die Schweiz eine UNESCO-Empfehlung aus dem Jahr 201567 umsetzt, bringt keine Erweiterung des bisherigen Aufgabenbereichs der NB mit sich, sondern schafft lediglich die Voraussetzung, damit die NB diese Aufgaben in der digitalen Welt weiterhin erfüllen kann.
Kooperatives Sammeln
Die digitale Transformation führt dazu, dass sich Grenzen zwischen den einzelnen Sammelaufträgen verwischen und die Aufgaben für die einzelnen Gedächtnisinstitutionen komplexer werden. Der Bedarf nach Austausch, kooperativem Sammeln und organisationsübergreifenden Infrastrukturen hat dementsprechend zugenommen.
Die Herausforderung besteht darin, die Kooperation von Bibliotheken, Archiven, Museen und Forschungseinrichtungen bei der Erhaltung des Kulturerbes bedarfsgerecht auszugestalten. Die NB setzt sich für eine effektive nationale und internationale Vernetzung und Zusammenarbeit der Akteure ein. Sie übernimmt seit geraumer Zeit bei der Weiterentwicklung von Technologie und Normen und in der Koordination von Gemeinschaftsprojekten von gesamtschweizerischer Ausrichtung (z.B. Schweizer Plakatsammlungen, Webarchiv Schweiz, Zeitungsdigitalisierung) eine zentrale Rolle.
Anpassungen in der Periode 2025–2028
Erweitertes und digitales Vermittlungsangebot
In der Förderperiode befinden sich die Gebäude der NB in Bern und Lugano im Umbau, der laufende Betrieb wird in Provisorien sichergestellt. Gleichzeitig werden die Vermittlungsangebote für die entstehenden Räume konzipiert, entwickelt und getestet.
Folgende Schwerpunkte sind dabei vorgesehen:
– In den neu gestalteten Publikumsbereichen finden technisch adäquate, innovative und wirkungsvolle Vermittlungs- und Ausstellungsaktivitäten statt, dabei ist auch die Zusammenarbeit mit wechselnden Partnerinstitutionen vorgesehen.
– In den modernisierten Infrastrukturen in Bern und Lugano werden Kultur- und Wissensräume geschaffen, die den Austausch und die Begegnung von Menschen und Institutionen ermöglichen.
– Die Vermittlungstätigkeiten werden substantiell ausgeweitet, tragen zur Auseinandersetzung mit der Schweizer Geschichte bei und behandeln grundlegende Themen wie Demokratie, Rechtsstaat oder Grundrechte.
– Durch Optimierung der eigenen digitalen Plattformen und Verfügbarmachung eigener Inhalte auf Plattformen Dritter wird der offene Zugang zu Informationen über die Schweiz kontinuierlich verbessert und vereinfacht.
67 UNESCO Recommendation concerning the preservation of, and access to, documentary heritage including in digital form (2015), Ziff. 4.6.