Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten
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Schaffung einer Pflichtexemplarregelung für Digitale Helvetica
Damit die NB ihren Sammel- und Vermittlungsauftrag auch im Bereich der digitalen Helvetica erfüllen kann, bedarf es der Schaffung einer rechtlichen Grundlage im Nationalbibliotheksgesetz (NBibG)68. Für digitale Helvetica soll der Sammel- und Vermittlungsauftrag so präzisiert werden, dass er der digitalen Transformation Rechnung trägt.
Erreicht wird dies durch die Einführung einer Pflichtexemplarregelung («Dépôt légal numérique») für digitale Helvetica. Diese beinhaltet einerseits ein Recht zum Sammeln von online frei verfügbaren Helvetica: Die NB soll im Internet frei zugängliche Helvetica einsammeln dürfen. Andererseits wird eine Angebotspflicht für online nicht frei verfügbare digitale Helvetica eingeführt. Die NB entscheidet aufgrund ihrer Sammelleitlinien, ob die angebotenen Helvetica in die Sammlung aufgenommen werden (für weitere Einzelheiten vgl. Ziff. 6.3 und Vorlage 3).
Kooperatives Sammeln und Langzeitarchiv für digitale Inhalte
Bei der Langzeitarchivierung von digitalen Daten verfügt die NB über ausgewiesene Expertise, teilt diese mit ihren Partnerinstitutionen und strebt die gemeinsame Entwicklung einer Kompetenz- und Aufgabenteilung an. Sie wird die Bestrebungen für gemeinsame Lösungen intensivieren, um sich den aktuellen und auch künftigen Herausforderungen zu stellen zu können.
Die NB sieht in der Förderperiode 2025-2028 folgende Massnahmen vor:
– Um ihre eigene digitale Sammlung langfristig verwalten, vermitteln und erhalten zu können, baut sie ein Langzeitarchivierungssystem auf. Die Inbetriebnahme ist 2026 vorgesehen.
– Parallel dazu werden Dienstleistungen im Bereich der Langzeitarchivierung aufgebaut, von denen Dritte Gebrauch machen können. Diese umfassen insbesondere Beratung, Expertise und Austausch (z.B. Fachtagungen).
– Zudem wird geprüft, ob für Dritte auch Archivierungsleistungen angeboten werden können.
5.3.4 Filmerbe
Ausgangslage
Die Erhaltung des Schweizer Filmerbes gehört zu den Kernaufgaben des Bundes. Der Bund unterstützt seit über sechzig Jahren die privatrechtliche Stiftung Cinémathèque Suisse mit Sitz in Lausanne und Archivstandort in Penthaz. Zu den Grundaufgaben der Cinémathèque gehören die Sammlung, Erhaltung, Erschliessung und Vermittlung von nationalen und internationalen Filmen mit Bezug zur Schweiz (Helvetica). Die Sammlung der Cinémathèque gehört mit rund 85 000 Filmtiteln zu den weltweit bedeutendsten Filmarchiven.
In der Periode 2021–2024 finanziert der Bund mit einem jährlichen Betriebsbeitrag von rund 9,5 Millionen Franken und einer Pilotfinanzierung von insgesamt 1,7 Millionen Franken die Digitalisierung der Filme sowie die Langzeitarchivierung auf analogen Filmrollen. Es kann jährlich nur ein Bruchteil des Schweizer Filmerbes digitalisiert werden (rund 100 Werke). Ebenso wichtig ist darum der öffentliche Zugang zu diesen historischen Beständen, die heute teils nur schwer zu finden sind.
68 Vgl. Ziff. 6.3.