Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten
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Anpassungen in der Periode 2025–2028
Die Cinémathèque muss einerseits den Zugang zu analogen Beständen in einer digitalisierten Umwelt sicherstellen und aufgrund der umfangreichen Sammlung nach den bestmöglichen Kriterien sowie nachfrageorientiert priorisieren.
Folgende Massnahmen sind in der Förderperiode 2025–2028 vorgesehen:
– Im Rahmen der «Nationalen Strategie zum Kulturerbe der Schweiz» wird der Bund in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren die Aufgabenaufteilung und Gouvernanz im Bereich der Bewahrung und Vermittlung des audiovisuellen Erbes der Schweiz analysieren.
– Das Schweizer Filmarchiv soll die Digitalisierung der Bestände nach dem erfolgreichen Abschluss des Pilotprojekts weiterführen. Damit werden künstlerisch wertvolle Filme der 1960er bis 2000er Jahre dem Publikum wieder zugänglich gemacht. Dafür sollen Mittel aus der Filmrestaurierung auf die Digitalisierung umgelagert werden.
5.3.5 Immaterielles Kulturerbe
Ausgangslage
Der Begriff «Immaterielles Kulturerbe» bezeichnet Traditionen und Praktiken, die von Generation zu Generation weitergegeben werden und die einer Gemeinschaft ein Gefühl der Identität und der Kontinuität vermitteln. Das immaterielle Kulturerbe umfasst ein breites Spektrum lebendiger Traditionen. Es steht in einer engen Wechselwirkung mit dem materiellen Kultur- und Naturerbe und prägt Landschaften und unsere gebaute Umwelt. So sind Welterbestätten wie die Altstadt von Bern oder die Weinberg-Terrassen des Lavaux untrennbar verbunden mit den Bräuchen, dem Wissen und den Fertigkeiten, die ihre Erschaffung erst ermöglichen.
Die Schweiz hat die UNESCO-Konvention 17. Oktober 200369 zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes (UNESCO-Konvention) im Jahr 2008 ratifiziert. Die Konvention bezweckt die Bewahrung, Förderung und Erforschung von traditionellen kulturellen Ausdrucksformen wie Musik, Theater, Tanz oder Handwerk und unterstreicht die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes für das gesellschaftliche Zusammenleben und die Teilhabe der Bevölkerung am Kulturleben. Lebendige Traditionen stiften Identität, und ihre Pflege fördert Gemeinschaft.
Als zuständige Fachbehörde ist das BAK für die Umsetzung der Konvention auf der Stufe des Bundes zuständig. Das wichtigste Instrument ist das nationale Inventar («Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz»). Es wurde 2012 veröffentlicht und regelmässig aktualisiert und umfasst zahlreiche Traditionen aus allen Sprachregionen und Landesteilen. Verschiedene Massnahmen des BAK sensibilisieren für die Bedeutung des lebendigen Kulturerbes und seinen Wert als Beitrag zu einer nachhaltigen Gesellschaft im Sinne der Faro-Konvention.70 Sie begleiten die Umsetzung der Konvention in der Schweiz.71 Die Schweiz beteiligt sich aktiv an der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen der UNESCO. Sie war 2020–2024 Mitglied im Zwischenstaatlichen Komitee zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Mehrere Schweizer Traditionen sind bereits in die Listen des immateriellen Kulturerbes der UNESCO
69 SR 0.440.6
70 SR 0.440.2
71 Zweiter periodischer Bericht der Schweiz vom 3. Dezember 2021 über die Umsetzung des UNE- SCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Bericht abrufbar unter: www.bak.admin.ch > Kulturerbe > Immaterielles Kulturerbe UNESCO > Periodische Berichte.