Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 59 Seiten

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Spezialisten schwerer Motorwagen für den Fahrbetrieb in den Schulen rechtzeitig und über die RS verteilt zur Verfügung. Die Spitzensport RS beginntjeweils im Oktober und dauert bis im März des Folgejahres. In diesen beiden RS entsteht während den Festtagen über Weihnachten ein zeitlicher Unterbruch, welcher betreffend Sold und Erwerbsausfall durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen nicht abgedeckt ist. Mit einer Ergänzung der gesetzlichen Bestimmung im MG soll das geändert werden.

Rückerstattu ngspflicht von Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten der Armee für bestimmte Funktionen und Spezialisten, welche auch zivil genutzt werden können und der ausgebildeten Person einen Mehrwert verschaffen werden immer grösser. Die Armee soll deshalb von Personen, welche vordienstlichoder im Militärdienstauf Kosten der Armee eine zivil anerkannte Ausbildung absolviert haben, entsprechende Ausbildungskosten zurückfordern können. Vorausgesetzt wird, dass diese Personen nach Abschluss der Ausbildung bzw. mit dem Besitz des zivil anerkannten Ausweises in einer gewissen Zeit nicht eine Mindestzahl an rechenbare Militärdiensttage geleistet haben .

Betroffen sind Ausbildungen mit zivil anerkannten Ausweisen, Diplomen und Zertifikaten aus Bereichen wie Cyber, Informatik, Genie, Rettung, ABC (z B Schiffsführer,

ABC Spezialisten, Rettungshundeführer), Verpflegung (z B Küchenchefs, Truppenköche), Transportdienst(z B Fahrer schwerer Fahrzeuge oder von Spezialfahrzeugen), Sanität (San Sdt, Spital Sdt), Sicherheit (Militärpolizei, Schutzhundeführer), oder in ZusammenarbeitmitTieren (Reitbrevet, Haltungvon Pferden), durch die ein direkter Marktvorteil ermöglicht wird. Das Militärgesetz ist entsprechend anzupassen.

1.1.10 Kompetenzdelegationenan das VBS und die Gruppe Verteidigung

Im Bereich der Festlegung der Organisationsstruktur der Armee geht es um die Frage, welche Hierarchiestufe (Parlament, Bundesrat, Departement) über die Armeeorganisation, die Strukturen und die Detailorganisation der Armee befinden kann. Die aktuelle Kompetenzverteilung lässt sich wie folgt darstellen:

Die Bundesversammlung regelt mit einer eigenen Verordnung (Verordnung vom 18. März 20165der Bundesversammlung über die Organisation, Armeeorganisation, AO) die Grundzüge der Organisation der Armee. Es werden beispielsweise der SoII- und Effektivbestand festgelegt sowie die Gliederung der Armee bezüglich ihrer Organisationsstrukturbis Stufe Grosse Verbände. Dem Bundesrat wird die Kompetenz zugewiesen, die untergeordnetenStrukturen bis Stufe Truppenkörper festzulegen (Verordnung vom 29. März 20176 über die Strukturen der Armee, VSA). Dem VBS wird schliesslichdie Kompetenzzugewiesen, die Detailorganisationbis Stufe Einheit festzulegen (Verordnung des VBS vom 29. März 20177über die Detailorganisation der Armee, VDA) .

Mit den aktuellen Regelungen mussten notwendige Strukturanpassungen, z. B. auf Grund der Neubildungdes Cyber Bataillons,über den Rechtssetzungsprozess durch den Bundesratgenehmigtwerden. Dies giltauch für die Umbenennungeiner Einheit, (die MilitärischeRadarstation Kompanie wurde in Betriebskompanie umbenannt) oder

5 SR513.1

6 SR513.11

7 SR513.111