Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/36: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/2667 zur Änderung mehrerer Rechtsakte der EU aufgrund der Digitalisierung des Visumverfahrens (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 14 Seiten

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Zusammenarbeit mit den Kantonen

JU fordert, dass die Einführung dieses neuen Systems in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Kantonen und den direkt betroffenen kantonalen Migrationsbehörden erfolge.

Wirtschaftliche Argumente

VD hält fest, dass die Schaffung dieser Plattform das Verfahren zur Beantragung von Touristenvisa erheblich erleichtere, da die Antragstellerinnen und Antragsteller nur einmal bei der Auslandvertretung vorstellig werden müssten. VS hebt ebenfalls den Nutzen für touristische Aufenthalte und die Schweizer Wirtschaft hervor.

Zugang für weniger technologieaffine Personen

Die FDP begrüsst die Idee, dass diese Reform mit kontinuierlichen Anstrengungen zur besseren Zugänglichkeit des Schengen-Visumsystems für alle Personen – auch für Drittstaatsangehörige sowie Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs nach dem Brexit – einhergehen soll. Es müsse also sichergestellt werden, dass die digitale Plattform leicht zugänglich sei und von allen genutzt werden könne.

Der SGB und die SP begrüssen die Möglichkeit, ein Visumgesuch weiterhin auf dem bisherigen Weg einzureichen.

Die SVP erachtet den vollständigen Verzicht auf das physische Verfahren ausser in Ausnahmefällen als sehr kritisch. Sie plädiert dafür, physische Verfahren parallel zu den IT-Weiterentwicklungen auf nationaler Ebene beizubehalten.

Asylex und Sosf möchten sicherstellen, dass Personen mit geringen IT-Kenntnissen sowie Flüchtlingen ein nicht digitales Verfahren zur Verfügung steht. Der Zugang zu diesen Informationen und Plattformen solle deshalb durch Alternativen und durch die schweizerischen Botschaften und Konsulate im Ausland weiterhin gewährt werden.

Unklarheiten

Die Mitte bedauert, dass «einige problematische Fragen» offenbar in den Verhandlungen mit der EU nicht geklärt werden konnten. Sie erwartet vom Bundesrat, dass diese Aspekte in der Botschaft zuhanden des Parlaments detailliert aufgeführt und diskutiert werden.

BE bedauert, dass die Digitalisierung des Visumverfahrens gemäss Bericht nicht zu einer grundsätzlichen Effizienzsteigerung und Vereinfachung von Prozessen führe. Diese Gelegenheit solle genutzt werden, um die positiven Effekte der Digitalisierung aufzuzeigen. Auch solle zumindest ein Richtwert des zusätzlichen personellen Bedarfs beziffert werden können.

Nach Ansicht von SO bedürfen im Hinblick auf die Einführung der Plattform noch zahlreiche Fragen der Klärung: die elektronische Unterschrift, die Ausnahmen von der Nutzung der Plattform und deren Nutzung für Rückreisevisa. SO möchte eine Klärung, wie Drittstaaten die erlaubte Einreise an den Grenzen zum Schengen-Raum kontrollieren können. SO stellt sich auch die Frage eines Notfallkonzepts, sollte die EU-Visumantragsplattform ausfallen.

Sprachen

SGB möchte, dass die Einreichung von Anträgen, die nicht in einer der Amtssprachen verfasst sind, präzise geregelt wird.

Die SVP erachtet die Möglichkeit von Eingaben in anderen als den Amtssprachen als problematisch im Hinblick auf die Kosten und den Arbeitsaufwand.