Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/36: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/2667 zur Änderung mehrerer Rechtsakte der EU aufgrund der Digitalisierung des Visumverfahrens (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 14 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht

VS und VD unterstreichen den Nutzen der Vorlage für die Schweizer Wirtschaft.

Die FDP, die SP und Die Mitte begrüssen die Vorlage grundsätzlich. Durch die Möglichkeit, Visumanträge online einzureichen, werde der Prozess insgesamt vereinfacht und beschleunigt. Die FDP begrüsst die Vorlage ebenfalls, hat aber gewisse Vorbehalte in Bezug auf die Datenschutzgarantien. Die Mitte unterstützt die Vorlage unter Vorbehalt des Datenschutzes und dass gewisse Unklarheiten aufgehoben werden.

Der SGV, die KKJPD und der SGB befürworten die Vorlage. Aus Sicht des SGB ist die Einführung einer neuen digitalen EU-Plattform für Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt sowie die darin enthaltenen Anpassungen des Schweizer Rechts grundsätzlich unbedenklich, solange die Anbindung an schon bestehende und nationale Systeme (C-VIS und ORBIS) gegeben ist.

AsyLex begrüsst grundsätzlich die Digitalisierung von Prozessen (einschliesslich der Nutzung von Online-Zahlungsinstrumenten und Chatbots) und die Einführung digitaler Plattformen, um die Bearbeitungszeit für Visumanträge und -erteilungen zu verkürzen. AsyLex kritisiert in diesem Zusammenhang die umfassende Erfassung von privaten Daten und den Zugang von einer Vielzahl an Behörden und Dritten dazu, wobei Letztere nicht klar definiert würden. Insbesondere die Speicherung der IP-Adresse in der EU-Visumantragsplattform und damit potenziell auch im VIS und in den nationalen Visadatenbanken wird kritisiert. Die Digitalisierung von Prozessen könne zudem den Zugang für jene Personen erschweren, die kaum Zugang zu modernen Technologien hätten. Asylex macht mehrere Vorschläge zu den Gesetzesänderungen in Zusammenhang mit dem Datenschutz und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit.

In den Verhandlungen auf EU-Ebene sei aus diesen Gründen verschiedentlich gefordert worden, dass die EU-Visumantragsplattform nur als Option, nicht aber verpflichtend eingeführt werde. Sosf und Solinetz sehen die Vorlage als sehr kritisch an.

Die SVP lehnt die Vorlage in der aktuellen Form ab. Sie fordert vom Bundesrat nähere Angaben zu den Kosten und personellen Auswirkungen, zur Durchführung der Verfahren sowie zur Beibehaltung des physischen Verfahrens neben dem neuen digitalen Verfahren.

Der VSED unterstützt die Vorlage und möchte neu Zugriffsrechte auf das EES und das ZEMIS.

2.3. Detaillierte Ausführungen zu den Vernehmlassungsergebnissen Verbesserung der inneren Sicherheit

Nach Ansicht von GE, LU, SO, TI und UR ermöglicht die Ausstellung digitaler Visa für einen längerfristigen Aufenthalt, die Sicherheit im Schengen-Raum zu erhöhen, das Reisen zu erleichtern und gegen Betrug und Fälschungen vorzugehen; denn mit der Zeit würden die zuständigen Behörden aller Schengen-Staaten wie auch die Inhaberinnen und Inhaber eines elektronischen Visums mit diesem neuen digitalen Instrument vertraut sein und könnten dessen Gültigkeit überprüfen.

ZG befürwortet die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands, die zu einer verbesserten Sicherheitslage bei der Ausstellung von Reisedokumenten führe und die Möglichkeiten der Fälschung solcher Dokumente minimiere.

NW, TI und UR sind der Meinung, dass die vorgeschlagene Änderung das Verfahren zur Beantragung von Schengen-Visa vereinfache und vereinheitliche. Der Verwaltungsaufwand werde für die Schengen-Staaten in einem gewissen Umfang verringert, und die Sicherheit sowohl im Visumverfahren als auch im Schengen-Raum werde erhöht.