Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/36: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/2667 zur Änderung mehrerer Rechtsakte der EU aufgrund der Digitalisierung des Visumverfahrens (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 14 Seiten
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2. Ablauf der Vernehmlassung und Ergebnisse
2.1. Einleitende Bemerkungen
Der Ergebnisbericht weist aus, welche Bestimmungen positiv, negativ oder kritisch aufgenommen worden sind und ob Änderungsvorschläge bestehen. Bei Vernehmlassungsteilnehmern, die den Entwurf generell akzeptieren, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen akzeptieren mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich ablehnen. Bei Teilnehmern, die den Entwurf generell ablehnen, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen ablehnen mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich akzeptieren.
Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Eine Liste der Teilnehmer, die geantwortet haben, findet sich in Ziffer 3. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.1
2.2. Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse
Der Bundesrat eröffnete am 8. Dezember 2023 die Vernehmlassung zur Übernahme der Verordnung (EU) 2023/26672. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 22. März 2024.Gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b und c des Vernehmlassungsgesetzes (VlG)3 wurde eine Vernehmlassung durchgeführt.
Zur Vorlage sind 44 Stellungnahmen eingegangen. Insgesamt haben sich 25 Kantone, vier politische Parteien (Die Mitte, FDP, SP und SVP), der Verband schweizerischer Einwohnerdienste (VSED), der Schweizerische Verband für Zivilstandswesen (SVZ), der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), der Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA), der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), das Bundesgericht (BGer), das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) sowie sieben weitere interessierte Kreise schriftlich geäussert. Davon haben drei Kantone (AR, GR, OW) sowie acht Vernehmlassungsteilnehmer ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet (VSAA, VKM, SVZ, SAV, KKPKS, Flughafen Zürich, BVGer und BGer).
AG, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS und
ZG begrüssen die Vorlage und die damit notwendigen Gesetzesänderungen. Gewisse Kantone haben einige Bemerkungen.
Verschiedene Kantone heben die Fortschritte in Bezug auf die Sicherheit im Schengen-Raum und die Gewährleistung des freien Personenverkehrs hervor. Nach Ansicht einiger Kantone soll der Bundesrat die Ausnahmen von der Nutzung der EU-Plattform flexibel ausgestalten. Es werden einige Zweifel an der Effizienz des Systems in Bezug auf die Zuständigkeit der Schengen-Staaten geäussert.
BE bedauert, dass die Digitalisierung des Visumverfahrens nicht zu einer grundsätzlichen Effizienzsteigerung und Vereinfachung von Prozessen führe. GE bringt einige Vorschläge und Bemerkungen an. SO hat mehrere Bemerkungen zu den Kosten für die Kantone und zur IT-Umsetzung. SO möchte auch eine Koppelung der EU-Visumantragsplattform mit dem Entry Exit System (EES), damit die Anzahl benutzter Tage der ausgestellten Visa direkt ersichtlich sei.
2Verordnung (EU) 2023/2667 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009 und (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 693/2003 und (EG) Nr. 694/2003 des Rates und des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen im Hinblick auf die Digitalisierung des Visumverfahrens, ABl. L, 2023/2667, 7.12.2023.