Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/36: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/2667 zur Änderung mehrerer Rechtsakte der EU aufgrund der Digitalisierung des Visumverfahrens (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 14 Seiten
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FDP und VS gehen davon aus, dass die Einführung der EU-Plattform das Visumverfahren für die Antragstellerinnen und Antragsteller dank der kürzeren Bearbeitungszeit und der intuitiveren Benutzeroberfläche erheblich vereinfachen wird. Zudem werde die Grenzsicherheit im Schengen-Raum erhöht, indem die Personenkontrolle erleichtert und die Überwachung der Ein- und Ausreisen verbessert werde, was zur Bekämpfung von Betrug, Fälschungen und Terrorismus beitrage.
Für besonders problematisch hält AsyLex die Regelung, dass die Regierungen zum Schutz der «öffentlichen Gesundheit und der nationalen Sicherheit» in Notsituationen Einreise- und Bewegungsbeschränkungen erlassen können. Zu diesen Beschränkungen könne auch die Verweigerung der Ausstellung von Einreisevisa aus Sicherheitsgründen gehören.
Sosf und solinetz halten fest, dass die zahlreichen laufenden und noch nicht realisierten Projekte von «intelligenten Grenzen» weit entfernt seien. Sie lehnen die Digitalisierung des Visumverfahrens und generell den Aufbau neuer Datenbanken ab.
Transparenz
Die SP begrüsst die neue effektivere und transparentere Verwaltung des Visumverfahrens, was im Interesse aller Schengen-Staaten sowie der Antragstellerinnen und Antragsteller liege. SH führt aus, dass die EU-Visumantragsplattform nicht nur für antragstellende Personen ein nützliches Instrument sei, sondern auch den Behörden sowie bestimmten Dritten und Organisationen zur Verfügung stehe.
Datenschutz
Für Die Mitte ist es zentral, dass der Schutz besonders schützenswerter Personendaten (z. B. biometrische Daten) jederzeit gewährleistet ist; dies gelte insbesondere auch für deren Weitergabe an Dritte. Die IKT-Systeme von Behörden und beauftragten Dritten müssten entsprechend vor Cyberangriffen geschützt sein. Die Mitte erwartet, dass dies mittels Audits regelmässig überprüft werde.
Die FDP fordert Massnahmen zum Schutz der Daten von Antragstellerinnen und Antragstellern gemäss der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie höchste IT-Sicherheitsstandards. SO teilt diese Forderung.
Gemäss dem SGB ist es aus datenschutzrechtlicher Sicht entscheidend, dass die Zugriffsrechte von Behörden und Organisationen/Dritten genauer definiert werden und geltende datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden.
AsyLex kritisiert in diesem Zusammenhang die umfassende Erfassung von privaten Daten und den Zugang von einer Vielzahl an Behörden und Dritten dazu, wobei Letztere nicht klar definiert würden.
SG ist der Meinung, dass die kantonalen Datenschutzgesetze einschlägig seien. Das st. gallische Datenschutzgesetz sei bereits an die EU-Erfordernisse angeglichen worden; es gebe allerdings Kantone, bei denen dies noch ausstehen würde. Vor diesem Hintergrund regt SG an, die Ausführungen zum Datenschutzgesetz im erläuternden Bericht entsprechend zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
Sosf und Solinetz beantragen, dass die IP-Adressen nicht auf der EU-Visumantragsplattform gespeichert werden. Diese Daten würden für das Visumverfahren nicht benötigt und deren Speicherung sei unverhältnismässig.
ZG und NW begrüssen die neuen Zugriffsrechte der kantonalen Behörden.