Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/37: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 betreffend das zentrale Visa-Informationssystem (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 41 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 2Fedlex · Erläuternder Bericht

Übersicht

Die Übernahme und Umsetzung der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 wurde im Dezember 2022 vom Parlament gutgeheissen. Die Referendumsfrist ist am 8. April 2023 unbenutzt abgelaufen. Die beiden Rechtsakte der EU müssen nun in Verordnungen des Bundesrates umgesetzt werden.

Ausgangslage

Die Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 wurden am 7. Juli 2021 vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU verabschiedet. Am 8. Juli 2021 hat die EU der Schweiz diese zwei Schengen-Weiterentwicklungen notifiziert. Der Bundesrat hat die Übernahme der Verordnungen am 11. August 2021 unter Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung gutgeheissen. Das Parlament hat die Übernahme und Umsetzung am 16. Dezember 2022 definitiv genehmigt.

Für die Übernahme und Umsetzung dieser Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verfügt die Schweiz über eine Frist von zwei Jahren. Diese Frist ist am 8. Juli 2023 abgelaufen. Die Reform des Visa-Informationssystems wird jedoch auf europäischer Ebene insbesondere aufgrund der angekündigten Verzögerung des Projekts Interoperabilität erst später umgesetzt. Zurzeit ist die Umsetzung für Juni 2026 geplant. Dementsprechend wird davon ausgegangen, dass die Rechtsgrundlagen auf diesen Zeitpunkt in Kraft treten werden.

Inhalt der Vorlage

Die Übernahme und Umsetzung der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 erfordert die Anpassung verschiedener nationaler Verordnungen. Der Inhalt des neuen Visa-Informationssystems ist zu präzisieren. Das Gleiche gilt für die neuen Zugriffe der für Visa und Aufenthaltstitel zuständigen Behörden auf verschiedene Systeme wie das Einreise- und Ausreisesystem (EES), das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) und das Schengener Informationssystem (SIS) oder auf die Komponenten der Interoperabilität wie der gemeinsame Speicher für Identitätsdaten (CIR) und der Detektor für Mehrfachidentitäten (MID).

Ausserdem muss der Bundesrat verschiedene Themenbereiche punktuell regeln gemäss den Rechtsgrundlagen, die im Rahmen des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 zur Reform des Visa-Informationssystems und der damit verbundenen Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für VIS-Zwecke genehmigt wurden.