Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/37: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 betreffend das zentrale Visa-Informationssystem (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 41 Seiten

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1. Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf und Ziele

Mit den Verordnungen (EU) 2021/11331 und (EU) 2021/11342 wird das zentrale Visa-Informationssystem (C-VIS) erneuert, um neuen Herausforderungen in der Visa-, Grenz- und Sicherheitspolitik gerecht zu werden. Am 8. Juli 2021 hat die EU der Schweiz diese zwei Schengen-Weiterentwicklungen notifiziert. Der Bundesrat hat diese Notenaustausche am 11. August 2021 und die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche am 18. Mai 2022 verabschiedet (BBl 2022 1421). Für die Übernahme und Umsetzung der beiden Verordnungen verfügt die Schweiz über eine Frist von höchstens zwei Jahren. Diese Frist ist am 8. Juli 2023 abgelaufen. Die Bundesversammlung hat dem Bundesbeschluss zur Übernahme und Umsetzung dieser Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands am 16. Dezember 2022 zugestimmt (BBl 2022 3212). Die Referendumsfrist ist am 8. April 2023 unbenutzt abgelaufen. Im Hinblick auf die aktuelle Planung des IT-Projekts auf europäischer Ebene dürften die Rechtsgrundlagen sowohl auf Gesetzes- als auch auf Verordnungsstufe Mitte 2024 in Kraft treten.

Die dem Parlament unterbreitete Vorlage umfasst zudem eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG, SR 142.20): Dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) soll im Rahmen seiner Funktion als Strafverfolgungsbehörde des Bundes der Zugriff auf den gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten (CIR) und der Zugang zu den zugrundeliegenden EU-Informationssystemen EES (Einreise- und Ausreisesystem), ETIAS (Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem) und C-VIS zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten ermöglicht werden. Diese zweite Vorlage, die unabhängig von der Übernahme der Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands im Visabereich ist, wird dem Bundesrat separat unterbreitet (BBl 2022 3207).

Seit 2011 ist das Schengener Visa-Informationssystem (VIS) die technische Lösung, die das Visumverfahren für einen kurzfristigen Aufenthalt erleichtert und es den Visum-, Grenzkontroll-, Asyl- und Migrationsbehörden ermöglicht, schnell und wirksam die notwendigen Informationen über visumpflichtige Drittstaatsangehörige zu prüfen. Über das C-VIS, das die Konsulate der Schengen-Staaten weltweit sowie alle Aussengrenzübergangsstellen miteinander vernetzt, werden biometrische Daten (Gesichtsbild und zehn Fingerabdrücke) zu Identifizierungs- und Überprüfungszwecken abgeglichen.

Die von der Europäischen Kommission gestützt auf Daten des zentralen Visa-Informationssystems (C-VIS) veröffentlichten Zahlen zeigen, dass die Konsulate der EU-Staaten und der assoziierten Schengen-Staaten im Jahr 2021 rund drei Millionen

1 Verordnung (EU) 2021/1133 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 603/2013, (EU) 2016/794, (EU) 2018/1862, (EU) 2019/816 und (EU) 2019/818 hinsichtlich der Festlegung der Voraussetzungen für den Zugang zu anderen Informationssystemen der EU für Zwecke des Visa- Informationssystems, ABl. L 248 vom 13.7.2021, S. 1.

2 Verordnung (EU) 2021/1134 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1860, (EU) 2018/1861, (EU) 2019/817 und (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/512/EG und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates zur Reform des Visa-Informationssystems, ABl. L

248 vom 13.7.2021, S. 11. 5/41