Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/37: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 betreffend das zentrale Visa-Informationssystem (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 41 Seiten

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rechtmässig, das heisst im formellen Gesetz geregelt und auf Verordnungsstufe präzisiert sein muss (Art. 6 DSG). Die Vorlage entspricht ausserdem den datenschutzrechtlichen Grundsätzen und insbesondere den Artikeln 6, 34 Absatz 2 Buchstabe a und 43 Absatz 4 DSG. Die darin vorgesehenen Einschränkungen der Zugriffsrechte stehen im Einklang mit Artikel 26 DSG.

Das DSG hat die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung [EU] 2016/67919) nicht formell umgesetzt, da diese keine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands darstellt. Dennoch trägt es diesen Anforderungen vollumfänglich Rechnung. Somit ist der Grundsatz der Äquivalenz zum EU-Recht gewährleistet.

19 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1. 41/41