Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/41: Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 · 67 Seiten

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1.5.2 Belastung und Auslastung der Bahninfrastruktur

Die Belastung der Bahninfrastruktur bemisst sich nach dem auf dem Schienennetz abgewickelten Verkehr. Unter Auslastung der Bahninfrastruktur wird der auf dem Schienennetz abgewickelte Verkehr (Belastung) im Verhältnis zur Kapazität verstanden. Die Angaben zur Belastung und Auslastung der Infrastruktur werden 2023 wie vor vier Jahren in einer Umfrage bei den ISB erhoben.29 Die Daten werden im Hinblick auf die Botschaft ergänzt.

1.5.3 Einfluss auf den Zustand der Fahrbahn und den Substanzerhalt

Um aufzuzeigen, dass der Verkehr einen Einfluss auf den Zustand und die Instandhaltung der Anlagen (Substanzerhalt) hat, werden im Hinblick auf die Botschaft die Angaben zur Anlagengattung Fahrbahn für jedes Segment erhoben.

1.6 Mittelbedarf für Betrieb, Substanzerhalt und Systemaufgaben

1.6.1 Zahlungsrahmen 2021–2024

Für die Abgeltung der geplanten ungedeckten Kosten von Betrieb und Unterhalt der Bahninfrastruktur sowie zur Finanzierung der Erneuerungen und der Systemaufgaben im Infrastrukturbereich stellte der Bund den ISB für die Jahre 2021–2024 insgesamt 14 400 Millionen Franken zur Verfügung30 (Tabelle 5), davon 13 568 Millionen Franken als definitiv zugeteilte LV-Mittel. Mit rund 11 468 Millionen Franken (85 %) war der grösste Teil der LV-Mittel für die Investitionsbeiträge vorgesehen. Insgesamt wurden zusätzlich 348 Millionen Franken als LV-Reserve (Ziff. 1.6.5) und für LV-Optionen (Ziff. 1.6.6) vorgesehen, um bei Bedarf je nach Baufortschritt und Zustand der Anlagen zusätzliche Mittel an die ISB auszuzahlen. Für die Systemaufgaben (Ziff. 1.6.7) wurden 484 Millionen Franken vorgesehen.

29 Berichterstattung an das Parlament, siehe www.bav.admin.ch Startseite > Themen A–Z > Formulare > Infrastrukturfinanzierung > Berichterstattung an das Parlament.

30 BBl 2020 4921