Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/44: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» · 10 Seiten
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b. Zwischen den einzelnen Teilen der Initiative besteht ein sachlicher Zusammenhang. Die Initiative erfüllt somit die Anforderungen an die Einheit der Materie.
c. Die Initiative verletzt keine zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Sie erfüllt somit die Anforderungen an die Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht.
2 Ziele und Inhalt der Initiative
2.1 Ziele der Initiative
Die Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» fordert, den Artikel 99 BV zur Geld- und Währungspolitik um zwei Absätze zu ergänzen, wie unter Ziffer 1.1 ausgeführt.
Mit diesen Ergänzungen der Bundesverfassung soll gemäss dem Komitee «Bargeld ist Freiheit», hinter dem die Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS) steht, allgemein der Erhalt des Bargelds gesichert werden. Eine Welt ohne Bargeld, nur noch mit digitalen Zahlungsmitteln, führe die Gesellschaft immer mehr in die Abhängigkeit von technischen Systemen (z. B. Strom, Kartenleser, Internet) und in die Überwachung, mit entsprechenden Einschränkungen der finanziellen Privatsphäre. Konkret werden seitens des Initiativkomitees die folgenden Argumente für den Erhalt des Bargelds angeführt:7
• Bargeld ist Freiheit, weil es überall und immer einsetzbar und brauchbar ist.
• Bargeld fördert die Unabhängigkeit, weil man nicht von technischen Systemen (Strom, Kartenleser, Internet) abhängig ist.
• Bargeld schafft Sicherheit, auch vor Negativzinsen.
• Bargeld ist ein wichtiger Teil der Schweizer Kultur des freiwilligen und friedlichen Zusammenlebens.
Durch die Verankerung auf Verfassungsstufe soll der Erhalt des Bargelds und der Währung noch stärker gesichert werden, weil eine einfache Abschaffung per Gesetzesänderung nicht mehr möglich wäre.8
Die Freiheitliche Bewegung Schweiz erachtet die eingereichte Initiative jedoch lediglich als notwendigen ersten Schritt zur Erhaltung des Bargelds. Sie hat daher bereits eine weitere Volksinitiative zur Annahmepflicht von Bargeld gestartet: Die Eidgenössische Volksinitiative «Wer mit Bargeld bezahlen will, muss mit Bargeld bezahlen können», die den Bund unter anderem dazu verpflichten will, sicherzustellen, dass bei öffentlichen Diensten und im Detailhandel mit Bargeld bezahlt werden kann, wurdeVernehmlassung gemäss der Vorprüfung durch die Bundeskanzlei vom 7. März 2023 zur Unterschriftensammlung zugelassen. Die Sammelfrist startete am 21. März 2023 und endet am 21. September 2024.9
7 Abrufbar auf der Webseite der Freiheitsbewegung Schweiz: https://fbschweiz.ch/de/bargeld-de (Stand: 16.08.2023).
8 Siehe hierzu ebenfalls die Ausführungen auf der Webseite der Freiheitsbewegung Schweiz: https://fbschweiz.ch/de/bargeld-de (Stand: 16.08.2023).
9 BBl 2023 705