Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/44: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» · 10 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 2Fedlex · Erläuternder Bericht
Übersicht
Ausgangslage
Die am 15. Februar 2023 eingereichte Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)», im Weiteren kurz Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit», verlangt einerseits, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen und anderseits, dass ein allfälliger Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet wird. Diese Anliegen sollen durch eine Ergänzung von Artikel 99 der Bundesverfassung (BV) zur Geld- und Währungspolitik aufgenommen werden.
Der Bundesrat hat am 17. Mai 2023 beschlossen, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen und das EFD beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EJPD bis Ende August 2023 eine Vernehmlassungsvorlage für diesen direkten Gegenentwurf auszuarbeiten.
Inhalt der Vorlage
Der direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» sieht vor, die Sicherstellung der Bargeldversorgung sowie die Festlegung des Frankens als Schweizer Währung von Gesetzes- auf Verfassungsstufe zu heben, wie es die Volksinitiative verlangt. Mit dem direkten Gegenentwurf soll der erste Satz des heutigen Artikels 1 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG)1 und der heutige Artikel 5 Abs. 2 Bst. b des Nationalbankgesetzes (NBG)2 auf Verfassungsstufe verankert werden.
Beim direkten Gegenentwurf würden damit heute bereits in Kraft stehende Gesetzesbestimmungen unverändert auf Verfassungsstufe gehoben. Dies hätte den Vorteil, dass es bereits eine gefestigte Auslegung und Praxis zu den Bestimmungen gibt, an welcher sich die neue Verfassungsbestimmung orientieren könnte. Mit dem direkten Gegenentwurf können somit die Anliegen der Volksinitiative mittels präziser rechtlicher Regelungen aufgenommen werden.