Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/44: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» · 10 Seiten
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wendet wird (auch wenn an anderen Stellen im Gesetz teilweise von «Schweizerfranken» die Rede ist; «Schweizerfranken» vs. «Franken»). Verwirrend ist zudem, wenn bei einer einzigen Bestimmung in der Verfassung festgehalten werden soll, dass eine Änderung «Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden» müsse. Das gilt aufgrund von Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe a BV für jede Verfassungsänderung und es ist darum nicht notwendig und auch nicht sinnvoll, dies bei einer einzelnen Bestimmung besonders hervorzuheben.
Mit der Sicherstellung der Bargeldversorgung und des Frankens als Schweizer Währung greift die Initiative zwar weitgehend unbestrittene Anliegen auf, die auch der Bundesrat unterstützt. Die von der Initiative vorgeschlagenen Verfassungstexte erachtet der Bundesrat jedoch als zu wenig präzise. Dies betrifft insbesondere den von der Initiative vorgesehenen neuen Absatz 5 (vgl. die Ausführungen oben zum Begriff «Schweizerfranken» und zur Erwähnung, dass einzelne Bestimmungen bei einer Änderung «Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden» müsse)
3.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die Initiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» sowie der direkte Gegenentwurf (vgl. Ziff. 5.5.2) sind mit sämtlichen internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.
4 Schlussfolgerungen
Der Bundesrat anerkennt weiterhin die wichtige Bedeutung von Bargeld für Wirtschaft und Gesellschaft. Sowohl die Sicherstellung der Bargeldversorgung als auch die Bestimmung des Frankens als Schweizer Währung sind heute im NBG und im WZG verankert. Der Bundesrat ist bereit, wie von der Initiative verlangt, diese beiden Punkte von der Gesetzes- auf die Verfassungsstufe zu heben, um deren Bedeutung erneut zu unterstreichen.
Die von der Initiative vorgeschlagenen Verfassungstexte erachtet der Bundesrat als zu wenig präzise. Forderungen, die über die explizite verfassungsrechtliche Verankerung der Bargeldversorgung und des Frankens als Schweizer Währung hinausgehen, lehnt der Bundesrat zudem ab.13
Aufgrund dieser Erwägungen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. Mai 2023Vernehmlassung entschieden, einen direkten Gegenentwurf zur Initiative auszuarbeiten. Dieser soll es ermöglichen, mittels präziserer rechtlicher Formulierungen die Anliegen der Initiative aufzunehmen.
13 Vgl. den Bericht des Bundesrats vom 9. Dezember 2022 zur Akzeptanz von Bargeld in der Schweiz (18.4399)