Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)
SPHD und SSPH+ wünschen, dass die Rollen und Zuständigkeiten der Expertinnen und Experten besser geklärt werden müssen. Es sollten insbesondere auch Anlaufstellen und / oder Einrichtungen geschaffen werden können, die im Falle einer Gesundheitskrise Fachwissen zur Verfügung stellen, das dann rasch an koordinierende oder zusätzliche Stellen weitergegeben werden kann. SPHD und SSPH+ schlagen verschiedene konkrete Anpassungen des Gesetzestextes vor. So soll festgehalten werden, dass ein Mechanismus eingerichtet wird, um das für die Reaktion auf die Krise erforderliche Fachwissen zu mobilisieren und der Begriff Zoonosenbekämpfung soll durch Zoonosenreaktion ersetzt werden. SPHD und SSPH+ äussern sich zudem dahingehend, dass die Frage nach der Bewertung der getroffenen Massnahmen hinzugefügt werden könnte, und schlagen weiter vor, dass unter den zusätzlichen Stellen zum besseren Verständnis die One-Health Stelle erwähnt werden könnte.
AR bemängelt Abs. 3 Bst. b. Ein solches Koordinationsorgan sei nicht unbedingt zuständig für die Koordination der Information und Kommunikation. Dies übernimmt für den Bund die Bundeskanzlei und sollte in Absprache mit den Kantonen geschehen.
Für BS ist unklar, was mit globaler Mobilität gemeint ist (Flugverkehr?).
GE ist der Ansicht, dass das Koordinierungsorgan auch gestrichen werden kann, wenn sich seine Aufgabe auf die Vorbereitung beschränken soll.
NW merkt an, dass dieses Koordinationsorgan bereits gestützt auf die geltende Gesetzgebung zu schaffen war und dass es zwingend genutzt und nicht umgangen werden darf.
SG stellt fest, dass das Koordinationsorgan in der Bewältigung der Covid-19-Epidemie praktisch keine Rolle spielte und jetzt beibehalten wird. Es ist nicht erkennbar, welche Rolle es künftig wahrnehmen soll bzw. wie sich sein Aufgabenbereich abgrenzt von anderen Formen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen.
SO plädiert für eine Etablierung einer epidemiologischen Task-Force in der normalen Lage, um die Effizienz und Wirksamkeit der Entscheidungsprozesse während einer künftigen Epidemie/Pandemie zu erhöhen.
FDP ist der Ansicht, dass ein frühzeitiger Einbezug von Expertinnen und Experten in Art. 54 erwähnt werden sollte.
EFBS empfiehlt die Präzisierung «Bei Bedarf können sie mit weiteren sachkundigen Personen ergänzt werden» in Abs. 2 beizubehalten.
EKSI zeigt sich nur bedingt einverstanden mit dem Vorschlag und schlägt eine Präzisierung des Art. 54 Abs. 1 vor. Es fehle eine Präzisierung, in welchem Bereich übergeordnet Bund und Kantone die Zusammenarbeit und die strategische Planung koordinieren und fördern sollen.
SSV fordert, dass im Hinblick auf Art. 50 BV ein adäquater Einbezug des SSV und des SGV in das Koordinationsorgan des Bundes und der Kantone vorzusehen ist, da die kommunale Ebene bei der Bewältigung jeder Krise systematisch miteinbezogen werden sollte.
BBV ist der Ansicht, dass das Koordinationsorgan auch mit Leistungserbringenden aus dem Gesundheitswesen zusammengestellt werden sollte, da sich diese Zusammensetzung, während der Covid-19-Epidemie als sehr dienlich erwiesen hat.
CER-VD fordert, dass die Rollen und Verantwortlichkeiten der Expertinnen und Experten geklärt werden, damit Anlaufstellen oder Einrichtungen geschaffen werden können, die im Falle einer Gesundheitskrise Fachwissen bereitstellen, dass dann rasch zur Verfügung gestellt werden kann. Das benötigte Fachwissen beschränke sich dabei nicht auf Epidemiologie und Medizin, sondern müsse alle Dimensionen der öffentlichen Gesundheit abdecken.
DVF CH hat den Eindruck, dass die Stimme der Wissenschaft zurückgebunden werden soll und erachtet das nicht als sachgerecht. Die auftretenden Probleme sollten durch eine bessere Koordination gelöst werden.