Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)

SBV begrüsst den VE-EpG im Grundsatz, insbesondere den besseren Einbezug von Parlament und Kantone. Zudem müssten aber auch die Sozialpartner und die betroffenen Branchen bei der Erarbeitung von Massnahmen, die ihren Bereich betreffen, frühzeitig miteinbezogen werden.

4.2.4 Akteure der Wirtschaft

49 Verbände und Organisationen der Wirtschaft reichten eine Stellungnahme ein. Während eine Mehrheit dieser Akteure den VE-EpG im Grundsatz begrüsst, beurteilen insbesondere Organisationen der Gastro-, Detailhandel- und Veranstaltungsbranche den vorliegenden Entwurf kritisch. Von allen Akteuren wird vielerorts Anpassungs- oder Präzisierungsbedarf gesehen. Insbesondere Finanzierungsfragen müssten genauer geklärt und das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz eingehalten werden. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Finanzhilfen an Unternehmen (vgl. Art. 70a- 70f) wird zwar grundsätzlich begrüsst, die vorgeschlagene Regelung im VE-EpG sei jedoch ungenügend und müsse umfassend angepasst werden. Nach Ansicht verschiedener Wirtschaftsakteure sei zudem im gesamten Gesetz die Wirtschaft angemessen zu berücksichtigen und grundsätzlich ein Einbezug der von Massnahmen betroffenen Branchen und Sozialpartner vorzusehen.

4.2.5 Akteure des Gesundheitswesens

112 Akteure des Gesundheitswesens reichten eine Stellungnahme ein. Die Hinweise und Forderungen gestalten sich dabei sehr heterogen und teilweise auch sehr detailliert. Der VE-EpG wird von einer Mehrheit dieser Akteure grundsätzlich begrüsst, wenn auch bei vielen Regelungen Anpassungsbedarf gesehen wird. Während gewisse Aspekte zu präzisieren seien, kritisieren andererseits gewisse Akteure den (zu) hohen Detaillierungsgrad im VE-EpG. Inhaltlich wird von einem Teil der Akteure in Frage gestellt, ob das Thema der Antibiotikaresistenzen im EpG zu regeln sei und insbesondere auch die Fortbildungspflicht für Ärztinnen und Ärzte in diesem Bereich wird breit abgelehnt. Ferner wird von vielen Akteuren die Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern als wichtiger Aspekt angesehen. Diesbezüglich, aber auch im gesamten VE-EpG, müsse die kostendeckende Entschädigung der Aufwände sichergestellt werden. Auch seien grundsätzlich die Zusatzaufwände für das Gesundheitswesen so klein wie möglich zu halten. Von einem Teil der Akteure wird im VE-EpG die fehlende Berücksichtigung der Komplementärmedizin bemängelt, von anderen die fehlende Berücksichtigung der ambulanten Grundversorgung. Grundsätzlich müsse zudem ein adäquater Miteinbezug der betroffenen Institutionen und Akteure des Gesundheitswesens sichergestellt werden.

4.2.6 Weitere Akteure

51 weitere Akteure haben eine Stellungnahme eingereicht. Neben 7 (Eidgenössischen) Kommissionen6 und 6 Fachkonferenzen7 umfasst dies auch weitere Organisationen, die nicht klar einer der vorgängigen Kategorien zugeordnet werden konnten (Universitäten, religiöse und karitative Organisationen, kantonale Parteien etc.). Die Rückmeldungen dieser Akteure sind äusserst divers und abhängig vom jeweiligen Zweck oder Fokus der Organisation. Zusätzlich reichten rund 20 Akteure sehr kritische Stellungnahmen ein, die inhaltlich viele Parallelen zu den Stellungnahmen von Privatpersonen aufweisen (siehe Kapitel 4.2.7).

4.2.7 Privatpersonen

Im Rahmen der Vernehmlassung der Revision des EpG wurden Stellungnahmen von mehr als 1500 Privatpersonen eingereicht. Diese Stellungnahmen von Einzelpersonen (inkl. einiger Inhaberinnen und Inhaber kleiner Unternehmen wie Arztpraxen, sowie Vertreterinnen und Vertreter sehr kleiner Vereine) standen mit wenigen Ausnahmen der Vernehmlassungsvorlage kritisch bis sehr kritisch gegenüber und lehnten die Vorlage in ihrer Gesamtheit ab. Eine grosse Mehrheit der Stellungnahmen bediente sich dabei einer von mehreren Textvorlagen, die online zum Herunterladen zur Verfügung

6 EKK, KomABC, NEK, EKIF, KMU-Forum, EKSI und EFBS

7 KAV, Privatim, SSK, VKCS, VKS und VSKT