Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 113Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)
Informationssystem integriert in die Meldeprozesse der Spital- und Praxis-Informationssysteme sein soll. An keiner Stelle würden jedoch die Datenschnittstellen hierfür geregelt. Es bedürfe einer angemessenen Übergangszeit (allenfalls mit Durchführung von Piloten), so dass mit Inkrafttreten des VE-EpG die technischen Voraussetzungen vorhanden sind und nicht erst danach. In Abs. 1 Bst. c kann das nationale Informationssystem für die Forschung verwendet werden. Da das Informationssystem besonders schützenswerte, d.h. insbesondere hoch sensible Personendaten enthalten wird, müssen Details zur rechtmässigen Datenbearbeitung auf Verordnungsstufe geregelt werden, da es sich hier nicht um den Geltungsbereich des HFG handelt. SMVS fügt hinzu, dass das Informationssystem im Lichte der Data-Literacy-Grundsätze neu bewertet werden sollte.
AeG BL, AeG LU, AGGL, AGSG, AGZ, BBV, BEKAG, BüAeV, FMCH, FMH, MedGes BS, MFÄF, PIGS, SGDV, SGED, SGP, SGN, SMGP, SMVS, SNM, SRO, SSAPM, SSAI, SVHA, UNION, VBSAE und
VSAO verlangen die ersatzlose Streichung von Abs. 3 Bst. d, denn Behandlungsdaten seien bei den getroffenen Massnahmen bereits integriert.
GDK, AG, BL, FR, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS und VKS sind damit
einverstanden, dass ein einziges Meldesystem gemäss Art. 60 vom Bund zur Verfügung gestellt wird.
AS, FPTH, LIBERTÉ und SSO fordern die Streichung des Artikels. BFS und LB verlangen, dass die Begriffe «krankheitsverdächtig» und «ansteckungsverdächtig» gestrichen werden. ALETHEIA weist darauf hin, dass mit «krankheitsverdächtig» und «ansteckungsverdächtig» der Willkür Tür und Tor geöffnet wird. Gemäss LB soll Abs. 2, wie auch Abs. 4 Bst. b gestrichen werden. MV fordert die Beibehaltung der bisherigen Regelung, unter Streichung von «krankheitsverdächtig», «ansteckungsverdächtig» und «Krankheitserreger ausscheidet».
AG, AR, BS, LU sowie VSKT fordern zu klären, wie dieses Informationssystem zum System «InfoSM» des BLV steht, welches ebenfalls Daten zu übertragbaren Krankheiten / Zoonosen enthält. Im Zuge der Digitalisierung sind zwischen Veterinärdienst und dem kantonsärztlichen Dienst effiziente Schnittstellen zu schaffen, um rasch und unkompliziert an die erforderlichen Daten zu kommen (unter Einhaltung des Datenschutzes und Amtsgeheimnisses).
Economiesuisse, Intergenerika, scin, SVDI und SVV wünschen, dass geprüft wird, ob im Rahmen dieser Revision das nationale Informationssystem «Meldungen von übertragbaren Krankheiten» integraler Bestandteil des Programms DigiSanté werden kann.
KomABC sowie IMM und Swissnoso fordern eine Vernetzung aller Datenbanken, die der Überwachung der epidemiologischen Lage in der Schweiz dienen. Art. 60 soll entsprechend ergänzt werden.
ALETHEIA, MFE und SGAIM fordern die Streichung aller Erwähnungen von «Verbrauch antimikrobieller Substanzen» in diesem Artikel.
AHS, PINK CROSS und SGCH begrüssen ein nationales Informationssystem, dies sei einem kantonalen System vorzuziehen. Die Datenschutzmassnahmen sollten zudem laufend überprüft und angepasst werden.
Economiesuisse, PD und SVV unterstreichen, dass das Informationssystem auch dazu dienen soll, der Öffentlichkeit und somit dem epidemiologischen Laien einfach verständliche Informationen zur epidemiologischen Lage zu liefern.
ABBV und H-CH begrüssen diesen Artikel ausdrücklich, bietet er doch die Grundlage für eine lückenlose Surveillance-Response, welche auch für die Bekämpfung/Elimination von Hepatitis B und Hepatitis C wichtig ist.
IFIK und PD fordern, dass das BAG die Vernetzung der verschiedenen Überwachungssysteme untereinander und mit dem nationalen Informationssystem «Meldungen von übertragbaren Krankheiten» fördert.
ISPM BE und MCID fordern, dass Daten über die Intimsphäre nur von kranken oder angesteckten Personen oder Personen, welche Krankheitserreger ausscheiden, gesammelt werden dürfen.