Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)

verhältnismässig überschritten werden darf. LU, GRÜNE, sowie ASS-l’addition, CH++ und Ga-NE fordern ebenfalls, dass wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen auch ohne drohende Rezession möglich sind.

SGDA, SMPA, SONART, SuisseCulture, TFC und tpunkt wünschen zusätzliche Möglichkeiten für Finanzhilfen für überdurchschnittlich stark betroffene Branchen. SG, GRÜNE sowie SMPA, SONART, SuisseCulture, TFC und tpunkt wünschen, dass neben Unternehmen u.a. auch Selbständigerwerbende Personen und Laien-Vereine berücksichtigt werden. H+ und GSASA fordern, dass auch öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Spitäler und Kliniken als Unternehmen gemäss Abs. 1 gelten. NEK fordert die Berücksichtigung von weiteren Akteuren wie Personen, die schwarz arbeiten. NFP 80 und Pro Senectute fordern, dass auch nicht-profitorientierte Organisationen der Zivilgesellschaft Finanzhilfen erhalten können. Für Travail.Suisse müsste der Bund Finanzhilfen auch an Arbeitnehmende und Sozialversicherungen ausrichten können, ansonsten sei der Artikel zu streichen.

ARTISET, SAMW, SMPA, SONART, SPHD, SSPH+, SuisseCulture, TFC und tpunkt weisen darauf

hin, dass Abs. 2 zu streng bzw. absolut formuliert sei und auch gemäss SG sei die 10-Prozent-Beteiligung zu tief angesetzt. BE, GRÜNE sowie SSV und Travail.Suisse wünschen die Streichung von Abs. 2. Für Aerosuisse und FZH ist als subsidiäre Massnahme zu Abs. 2 die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung des Bundes für kritische Infrastrukturen für den reibungslosen Betrieb vorzusehen. ARTISET wünscht die Präzisierung, dass es sich in Abs. 2 um gewinnorientierte Unternehmen handelt. H+ und GSASA fordern eine Präzisierung, dass öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Spitäler und Kliniken in Abs. 2, erster Satz ausgenommen sind. Für Spitex muss präzisiert werden, dass auch Unternehmen mit Einfluss des Staates Finanzhilfen beantragen können (z.B. Organisationen mit Leistungsauftrag).

AVV, Btvv, CP, EXPO, Ga-LU, Ga-NE, Ga-NW, Ga-VS, GGR, Gastrosuisse, Hotelleriesuisse, SBCK,

SCA, SFGV, SMPA, STV und SVTB fordern die Entschädigung der ungedeckten laufenden Kosten, die den branchenspezifischen Fixkosten entsprechen. SSO fordert eine Entschädigung für Mehraufwendungen, die aufgrund pandemiebedingter Vorgaben erforderlich werden.

Economiesuisse, SBVg und SVV fordern eine strengere Formulierung der Voraussetzungen, unter denen der Bund Finanzhilfen ausrichten kann und die Unternehmen müssten unmittelbar durch die Massnahmen eingeschränkt werden, damit sie Anspruch auf Finanzhilfen haben. Auch SAV fordert eine präzisere Formulierung der Grundsätze. Nach Economiesuisse, GRIP, SAV, SVV und VIPS dürften nur wirtschaftlich gesunde Unternehmen Finanzhilfen erhalten und vorgängig müssten Unternehmen zumutbare Bemühungen für eine anderweitige Deckung der Schäden vorgenommen haben.

Ga-NE, GRÜNE und Travail.Suisse fordern einen Verzicht auf die Wartefrist von 30 Tagen.

GL wünscht, dass geprüft wird, ob eine Unterscheidung zwischen der Vergütung von hoheitlichen und gewerblichen Tätigkeiten nicht zielführender wäre.

ZH fordert, dass Unternehmen, die Subventionen erhalten, analog zu den Unternehmen in (teilweisem) Staatsbesitz keinen oder nur beschränkten Anspruch auf zusätzliche Finanzhilfen erhalten.

AS fordert, dass angerichtete Schäden durch den Bund entschädigt werden.

NFP 80 fordert, dass der Bund auch Nichtregierungsorganisationen Liquiditätszahlungen leisten kann.

Pro Senectute regt an, den Begriff «kapitalbeteiligt» (Abs. 2) detaillierter auszuführen.

SFF fordert, dass «erheblichen Umsatzeinbussen» auf Verordnungsstufe präzisiert werde, um Missbrauch zu verhindern.

SGB wünscht, dass Finanzhilfen zur Sicherung von Arbeitsplätzen allgemein für alle Sachverhalte und Branchen zugesichert werden müssen.