Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)

Gemäss Economiesuisse, Hotelleriesuisse, Intergenerika, scin, STV und SVV muss die Umsetzung des Contact-Tracings digital erfolgen, weshalb die entsprechenden rechtlichen Grundlagen erarbeitet werden sollten. Economiesuisse, Hotelleriesuisse, Intergenerika, scin und SVV betonen, dass bei der Umsetzung darauf zu achten ist, dass nur ein Grundsystem entwickelt wird, das in das zukünftige digitale Gesundheitssystem integriert ist. Gleichzeitig muss die Flexibilität gewährleistet sein, um das System schnell einzusetzen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit droht. Economiesuisse und SVV ergänzen, dass soweit möglich international anwendbare Systeme eingesetzt werden und private Anbieterinnen und Anbieter für deren Erarbeitung miteinbezogen werden können sollten.

CH++, IDS NE, ISPM BE, SPHD und SSPH+ plädieren dafür, dass wie bei der «SwissCovidApp» das Gesetz vorschreiben sollte, dass solche Technologien dezentralisiert und datenschutzfreundlich sind. IDS NE, SPHD und SSPH+ verlangen zudem, dass das Gesetz die Erhebung und Integration von Daten über die Nutzung digitaler Contact-Tracing-Tools und den Erhalt von Expositionsmeldungen in die zentralisierte Kontaktnachverfolgungsdatenbank regelt, um die Wirkung und Kosteneffizienz dieser Technologien zu messen. CH++ betont, dass das manuelle Contact-Tracing in Zukunft das digitale unterstützen sollte, nicht umgekehrt. HIA sieht den Nutzen insbesondere darin, dass eine solche App von vielen Menschen genutzt wird und sich anpassen und erweitern lässt.

H+ und GSASA sehen ohne Gesetzesvorschlag und entsprechende Erläuterungen inkl. RFA, keine Veranlassung und Möglichkeit, hier Stellung zu nehmen. EKSI bemängelt ebenfalls, dass sich weder in der Vernehmlassungsvorlage noch im erläuternden Bericht weiterführenden Informationen zu dieser Frage finden, weshalb sie keine Stellungnahme beziehen können. Spitex kann die Frage nach einer gesetzlichen Grundlage für eine Contact-Tracing App zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschliessend beantworten. Hier brauche es mehr wissenschaftliche Erkenntnis, um den Nutzen klarer zu benennen und auch die rechtliche Situation zu klären.

AHS, PINK CROSS und SGCH merken an, dass gerade im Bereich der sexuell übertragbaren Infektionen, allfällige, freiwillige Zusatzfunktionen in einer solchen App die Partnerinnen- und Partner-Information bei einer allfälligen Infektion erleichtern könnten.

SBK, SVBG und PH CH erachtet als zielführender, eine generelle rechtliche Basis zu etablieren, die es ermöglicht, digitale Systeme oder andere IT-Lösungen bei Bedarf zügig einzuführen. Diese Herangehensweise stelle sicher, dass man für zukünftige technologische Fortschritte gerüstet ist, ohne sich aktuell auf einen spezifischen Lösungsansatz festzulegen.

BL unterstreicht, dass im Falle einer Einführung die Fragen zu Einverständnis, Freiwilligkeit, Datenschutz und Datensicherheit angemessen adressiert werden müssen.

SO begrüsst, dass dadurch Rechtssicherheit für den Bedarfs- bzw. Krisenfall geschaffen wird.

SZ weist darauf hin, dass die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage die rasche Entwicklung entsprechender Applikationen erleichtert, welche die Bekämpfung von Gefährdungen für die öffentliche Gesundheit mit geringem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ermöglichen können.

VS betont, dass eine solche Rechtsgrundlage nur dann geschaffen werden sollte, wenn die zusätzlichen Kosten vollständig vom Bund übernommen werden.

Für GRÜNE muss sichergestellt werden, dass eine solche App nach den Prinzipien «Privacy first» respektive «Privacy by Design» konzipiert ist. Die App solle zudem datensparsam und dezentral konzipiert werden, sowie freiwillig und anonym verwendet werden können, um deren Akzeptanz in einer zukünftigen Krise sicherzustellen.

KomABC betont, dass die Integration der Regelung für den Betrieb von digitalen Contact-Tracing Apps die nötige gesetzliche Grundlage einerseits für die Entwicklung von Apps und andererseits für die Verwendung der in diesem Rahmen gesammelten Daten schafft. Es ermöglicht dem Bund, auf nationaler Ebene zu handeln und schnell aktiv zu werden.