Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)
ausserordentlichen Lagen auszusprechen ist und dass es vorgängig eine Anhörung der Kantone und der zuständigen Kommissionen braucht. Ein Impfzwang wird aber grundsätzlich und jederzeit dezidiert abgelehnt. AÄV und MV lehnen einen Impfzwang ebenfalls ab. FG TRM hält es für angemessen, ein Obligatorium einzuführen.
TI, FDP sowie Economiesuisse, DVF CH, GRIP, Intergenerika, scin, SVV, VB, vbfn und VIPS lehnen
eine Impflicht ab. TI sieht den Sinn der Aufnahme einer Impflicht nicht, insbesondere da dies eine Volksabstimmung wahrscheinlicher macht. BK-SBK ist der Ansicht, dass ein umstrittenes und heikles Thema wie die Impfpflicht, nicht ohne weitere Hervorhebung inmitten vieler anderer Änderungen erscheinen kann. Aus Gründen der Transparenz, soll der Artikel deshalb gestrichen werden. VB ist der Ansicht, dass eine Impflicht gegen die Schweizerische Bundesverfassung verstösst.
SZ sowie ALETHEIA, LB, N.I.E., NVS, Oda AM und PVS lehnen ein Impfobligatorium ab. SZ fordert Bst. a entsprechend zu präzisieren, so dass weitgehende Massnahmen, wie beispielsweise ein Impfobligatorium, nicht zulässig sind.
SGSH, SSI, USB und USZ erachten ein Mandat zur Impfung von gefährdeten Bevölkerungsgruppen als kaum durchsetzbar. SGSH, USB und USZ erachten es als sinnvoll, ein Anreizsystem zur Umsetzung einer Impfstrategie in Erwägung zu ziehen. DVSP ist nicht einverstanden, dass Menschen gegen ihren Willen geimpft werden. SSI fordert, Anreize für gefährdete Personengruppen zu schaffen, damit diese sich selbst schützen.
Btvv, Ga-LU, Ga-NE, Ga-NW, Ga-VS, GGR, Gastrosuisse, Hotelleriesuisse, SBCK, SCA, SFGV und
STV befürworten, dass neu vor dem Beschluss von Massnahmen eine Anhörung der zuständigen parlamentarischen Kommissionen erfolgen muss (Art. 6c Abs. 1). Allerdings sollen die Sozialpartnerinnen und Sozialpartner sowie Branchen einbezogen werden, wo sie massgeblich betroffen sind. SCRHG fordert ebenfalls, dass die Sozialpartnerinnen und Sozialpartner sowie Branchen miteinbezogen werden. SBVg und SRF würden begrüssen, wenn die betroffenen Branchen/Branchenverbände miteingebunden werden. CP und EXPO wünschen insbesondere auch die Anhörung der betroffenen Wirtschaftsverbände. H+ und GSASA fordern, dass in einem Abs. 1 Bst. d zusätzlich insbesondere die Verbände der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer angehört werden. SAV stellt fest, dass die Sozialpartnerinnen und Sozialpartner frühzeitig anzuhören sind. VSAO schlägt vor, die betroffenen Berufsverbände ebenfalls miteinzubeziehen.
GDK, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, TG, VD und VS unterstützen
ausdrücklich die Ergänzung von Art. 6c Abs. 2, womit ermöglicht wird, dass Massnahmen nur für besonders betroffene Regionen oder Kantone angeordnet werden können.
AR, BE, FR, GL, LU, NW, UR und VD beantragen die Ergänzung, dass der Bundesrat vor der Anordnung von Massnahmen deren Um- und Durchsetzbarkeit durch die Kantone zu berücksichtigen hat und dazu vorgängig die betroffenen kantonalen Stellen konsultiert. Nicht um- und durchsetzbare Massnahmen sind als Empfehlungen anzuordnen. BE, FR, LU, NW, UR und VD unterstützen ausserdem die Haltung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), dass in Art. 6c explizit ergänzt wird, dass der Bundesrat vor dem Inkrafttreten von angeordneten Massnahmen den Kantonen genügend Zeit für die Vorbereitungen von deren Umsetzung und Vollzug lassen muss. AG, BE, LU und NW sind der Ansicht, dass ein zeitlich realistischer Einbezug aller involvierten Stellen, insbesondere auch der Polizeibehörden, trotz des hohen Zeitdrucks garantiert werden muss. BE hält zusätzlich fest, dass Empfehlungen entsprechend ihrer Natur nicht in Form eines Rechtserlasses erfolgen sollten. BS hält es für unumgänglich, dass für eine zeitnahe Umsetzung und den Vollzug der Massnahmen nach Abs. 1 Bst. a die betroffenen kantonalen Stellen vorgängig konsultiert werden.
avsga, BAV, BLAV, GSASA, PharmaSuisse, Sphf und SVPh fordern, dass die Gesundheitsfachpersonen sowie die öffentlichen oder privaten Institutionen des Gesundheitswesens für den Aufwand der weiteren Massnahmen kostendeckend entschädigt werden. AÄV fordert, dass Bst. b