Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)
medizinische Expertinnen und Experten unterschiedlicher Couleur bei der Überprüfung einbezogen werden müssten.
ABBV, Economiesuisse, GRIP, Intergenerika, Interpharma, scin, SVV und VIPS fordern, dass eine
Expertinnen- oder Expertengruppe innerhalb und ausserhalb der Verwaltung die Pläne überprüfen sollte. Economiesuisse und SVV fordern, dass auch der Bund die Pläne regelmässig überprüft und aktualisiert, im Text im erläuternden Bericht sei aber aktuell nur von den Kantonen die Rede. H+ und GSASA verlangen, dass die Aufgaben der für die Überprüfung zuständigen Institutionen auf Gesetzesstufe oder zumindest auf Verordnungsstufe verankert werden müssen. IMM legt grossen Wert darauf, dass bei den Durchführungen von Übungen die Zusammenarbeit und Schnittstellen mit relevanten Partnerinnen und Partner einer genauen Prüfung unterzogen werden.
BE, FR, NE und KAV empfehlen, dass in einer Mangellage der Bund die Verteilung der Heilmittel koordiniere, da die bisherige Bestimmung (Art. 8 Abs. 2 Bst. d EpG), wonach das BAG die Kantone anweisen kann, im Hinblick auf eine besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit Massnahmen zur Verteilung von Heilmitteln zu treffen, mit dem VE-EpG wegfalle.
AG, AR sowie VSKT sind der Ansicht, dass unklar ist, welche Bereiche sich vorbereiten müssen. Es soll geklärt werden, ob sich nur das Gesundheitswesen oder auch Bereiche des Veterinärwesens und der Lebensmittelsicherheit vorbereiten müssen. Auch PTK betont, dass für ein besseres Verständnis präzisiert werden sollte, auf welche Bereiche sich die Vorbereitungsmassnahmen des Bundes und der Kantone beziehen können.
NE wünscht, dass eine gesetzliche Grundlage für die Schaffung einer permanenten wissenschaftlichen Task Force geschaffen wird. PH CH und pro-salute ch fordern die Betreibung eines nationalen epidemiologischen Frühwarnzentrums durch den Bund, das eng mit Hochschulinstituten und entsprechenden Frühwarnzentren anderer Länder sowie mit dem BAG, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) und dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammenarbeitet. IMM erachtet die Integration von Diagnostiklaboratorien, sowie von Kompetenzzentren und Netzwerken als unerlässlich.
SP wünscht eine Präzisierung, auf Basis welcher strategischen Grundsätze die Vorbereitungs- und Bewältigungspläne erstellt werden sollen. Deshalb regen sie an, Art. 8 um einen Absatz zu ergänzen, der die Schaffung einer eidgenössischen Kommission für Pandemiebekämpfung und Infektionsschutz vorsieht. PTK weist ebenfalls darauf hin, dass die Vorbereitungsmassnahmen des Bundes wichtige und allgemeingültige, auf dem wissenschaftlichen Konsens beruhende und daher strategische Grundsätze berücksichtigen sollten, deren Erlassung mittels Top-Down-Ansatz in Art. 8 genannt werden sollten.
CER-VD und KomABC wünschen die Ergänzung des Koordinationsaspektes zwischen den Kantonen.
SGV und SSV weisen darauf hin, dass sowohl bei der Erarbeitung ihrer Vorbereitungs- und Bewältigungspläne als auch bei der Durchführung gemeinsamer Übungen der Bund und die Kantone die Städte und Gemeinden aktiv miteinbeziehen müssten. Dieser Einbezug soll über den SSV und SGV sichergestellt werden.
ALETHEIA ist der Ansicht, dass die alte Version klarer und effektiver war. LIBERTÉ äussert sich gegen gemeinsame Übungen.
SBK und SVBG erachten die Überprüfung der Vorbereitungs- und Bewältigungspläne als notwendig (Art. 8.3). Gemäss SVBG soll es eine regelmässige Überprüfung sein.
SPHD und SSPH+ fordern, dass sich vorbereitende Massnahmen auf die Menschenrechte abstützen.
AG betont, es sei wichtig, dass die optimierte Krisenorganisation im Rahmen von regelmässigen Übungen mit den betroffenen Partnerinnen und Partner auch dem «Praxistest» unterzogen wird.