Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)
entsprechenden gesetzliche Bestimmungen zum Umgang mit Antibiotikaresistenzen in das HMG gehören.
AeG BL, AGGL, AGSG, AGZ, BEKAG, BüAeV, FMCH, FMH, MedGes BS, MFÄF, PIGS, SGAIM,
SGDV, SGED, SGN, SGP, SMGP, SMVS, SNM, SRO, SSAPM, SSAI, UNION, VBSA und VSAO beurteilen eine vorgesehene Sanktionierung aufgrund fehlender gesetzlich verordneter Antibiotikafortbildung als nicht faktenbasiert, unverhältnismässig und kontraproduktiv. MFE sieht es völlig inadäquat an, wegen fehlender gesetzlich verordneter Antibiotikafortbildung die Berufsausübungsbewilligung zu streichen. SG und SSK fordern, dass die Einschränkungen von Art. 43 Abs. 2 MedBG bei einer Verletzung der Fortbildungspflicht nicht gelten. Ein befristetes oder definitives Verbot der Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung sollte – als ultima ratio – bei einer solchen Verletzung der Berufspflichten möglich sein. Eine strafrechtliche Sanktionierung sei hingegen nicht notwendig.
Gemäss EFBS sowie ABBV, Economiesuisse, GRIP, IFIK, Intergenerika, Interpharma, scin, SGSH,
SVDI und SVV ist der Ausdruck «in breitem Masse nicht sachgerecht» zu vage. ABBV, GRIP, Intergenerika, Interpharma, scin und SVDI würden sich eine Präzisierung von Abs. 4 Bst. c wünschen. Economiesuisse und SVV fordern, dass Abs. 4 Bst. c aufgrund der unklaren Definition gestrichen wird. EFBS, IFIK und SGSH sehen in Abs. 4 ausserdem einige Schwierigkeiten in der Definition von «Reserveantibiotika». Die Definitionen müssen in den Erläuterungen berücksichtigt werden.
GDK, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SZ, TG und VD erachten es als
unklar in Abs. 1, «wie» und «mit wem» festgestellt werden soll, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, damit entsprechende Massnahmen ergriffen werden können. GE stellt fest, dass auch keine Frist erwähnt wird.
In Bezug auf Art. 19a Abs. 1 Bst. b weisen GDK, AI, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SZ, TG und VD darauf hin, dass die Finanzierung von systematischen Untersuchungen aus Sicht der Kantone keiner spezifischen Finanzierungsregelung bedingt, da diese Kosten in kostendeckenden Tarifen für die Leistungserbringung eingerechnet sein sollten. Anders verhält es sich bei grossen ausbruchsbezogenen Abklärungen, deren Leistungen nicht über die ordentlichen Tarife abgerechnet werden können. Es wäre deshalb angezeigt, die Finanzierung von ausbruchsbezogenen Untersuchungen oder Abklärungen explizit zu regeln.
BE, FR, GL, SO, TG, VD, VKS sowie AÄV legen dem BAG nahe, mit den entsprechenden Fachgesellschaften bzw. Institutionen für die Weiter- und Fortbildung zusammenzuarbeiten, damit das notwendige Wissen in den Weiter- und Fortbildungscurricula ausreichend Platz findet. Gemäss AR ist zu prüfen, ob die bezeichneten spezifischen Fortbildungsanforderungen in den bestehenden Katalog der Fachgesellschaften integriert werden können, ehe eine spezifische Fortbildungspflicht auf gesetzlicher Stufe geregelt wird. AÄV vertritt den Standpunkt, dass die Fachgesellschaften Inhalt und Umfang der Fortbildung festzulegen haben. Für die Anerkennung sei das SIWF zuständig.
Gemäss AG, FR, GL, LU, NE, TG, VD und VKS bietet sich die Verpflichtung von Registereinträgen an, um bei Verlegungen den Austausch von Informationen zu Patientinnen oder Patienten mit Resistenzen zwischen den Einrichtungen zu ermöglichen. Dies sollte in Art. 19a Abs. 1 Bst. c ergänzt werden. TI ist der Meinung, dass man in einem neuen Buchstaben e in Abs. 1 vorschreiben könnte, Aufzeichnungen über Träger von Krankheitserregern zu führen, die gegen bestimmte antimikrobielle Substanzen resistent sind, um die Einrichtungen des Gesundheitswesens zu informieren.
BE, FR, GL, NE, TG, VD und VKS begrüssen grundsätzlich die Bemühungen, um antimikrobielle Substanzen einzuschränken bzw. darauf hinzuwirken, dass Antibiotika nur verschrieben werden sollen, wenn sie den richtigen Nutzen erbringen. VS unterstützt die Programme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, die eine gezielte Antwort auf aktuelle Gesundheitsgefahren wie die Zunahme von Bakterien und Viren, die gegen Medikamente (Antibiotika und antivirale Medikamente) resistent sind, bieten und somit eine gewisse Garantie besteht, dass die Medikamente ihre Wirksamkeit gegen schwere Krankheiten wie Lungenentzündung oder Meningitis nicht verlieren.