Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)
SVP fordert, dass es keinen Impfzwang geben dürfe, dass ungeimpfte Personen gegenüber Geimpften nicht diskriminiert werden dürfen. Sofern Massen-Impfungen angezeigt seien, müssten entsprechende Informationen zielgruppenspezifisch auszugestalten sein und zwingend das Risiko-Nutzen-Potenzial angeben.
EFBS begrüsst, dass ein niederschwelliger Zugang zu Impfungen verstärkt wird.
BK-SBK begrüsst Artikel 21 und 24, warnt jedoch, dass darüberhinausgehende Massnahmen eine Bedrohung der persönlichen Freiheit und der körperlichen Unversehrtheit darstellen.
N.I.E. kritisiert die mit den vorgesehenen Bestimmungen einhergehenden Einschränkungen der Grundrechte, insbesondere auch im Bereich Impfungen.
Pro Schweiz sieht aus unterschiedlichen Gründen sämtliche Revisionsvorschläge im Zusammenhang mit einer Ausweitung einer staatlichen Impfstrategie als zurückzuweisen an.
FS bemängelt die fehlende Berücksichtigung der Komplementärmedizin.
Art. 20 Abs. 1 und 2
1Das BAG erarbeitet und veröffentlicht unter Einbezug der fachlichen Expertise der Eidgenössischen Kommission für Impffragen Impfempfehlungen in Form eines nationalen Impfplans.
2Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker und weitere Gesundheitsfachpersonen sowie öffentliche oder private Institutionen des Gesundheitswesens tragen im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Umsetzung des nationalen Impfplans bei.
GDK, AG, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR und VD
fordern, dass im EpG die rechtlichen Grundlagen zu schaffen sind, damit der Bund bei Bedarf subsidiär ein Expertensystem zur Überprüfung des Impfstatus (Impf-Check) für die Bevölkerung zur Verfügung stellen kann.
EKIF sowie avsga, BAV, BLAV, GSASA, PharmaSuisse, PIGS, SGP, SPHD, Sphf, SSPH+ und SVPh
bevorzugen die jetzige Formulierung von Abs. 1 gegenüber dem neuen Vorschlag.
ZH und ZG wünschen, dass in Abs. 2 ein ausdrücklicher Miteinbezug der Tierärzteschaft vorgesehen wird. SP wünscht den Miteinbezug von Fachstellen für sexuelle Gesundheit sowie Fachstellen für Suchterkrankungen. SBK und SVBG wünschen in Abs. 2 die explizite Nennung der Pflegefachpersonen. SDV wünscht die explizite Nennung von Drogistinnen und Drogisten.
N.I.E. und VB fordern in Abs. 1 den Einbezug unterschiedlicher und unabhängiger fachlicher Expertise. ALETHEIA sehen die Anwendung von Impfungen während einer Pandemie als fragwürdig und Apothekerinnen sowie Apotheker und weitere Gesundheitsfachpersonen als nicht medizinisch genügend ausgebildet an, insb. um auch Impfnebenwirkungen zu begegnen. BFS fordert ein Rekursrecht der kantonalen Gesundheitsdirektionen zu einem nationalen Impfplan. LIBERTÉ fordert die Streichung des Artikels, die Bewertung dieser Kriterien muss von Fachleuten stammen, die von Pharmaunternehmen unabhängig sind. MV wünscht die ersatzlose Streichung des Artikels.
EKIF sowie PIGS, SGP, SPHD und SSPH+ wünschen, dass in einem neuen Absatz 3 festgehalten wird, dass das BAG Dokumente zur Verfügung stellt, um den Impfplan und die Impfempfehlungen zu fördern und dass das BAG ein zentrales Informationssystem zur Überwachung der Impftätigkeit unterhält.
Nach GE und KAV setzt der vorgesehene Beitrag der Apothekerinnen und Apotheker gemäss Abs. 2 zwingend eine Anpassung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung voraus. Spitex fordern, dass Leistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des nationalen Impfplans durch die Kostenträgerinnen und Kostenträger vollumfänglich zu finanzieren sind.
AR und VSKT wünschen eine Präzisierung, dass in Abs. 1 nur Impfungen im Humanbereich gemeint sind.
TG wünscht in diesem Artikel eine Erwähnung der nationalen Strategie zu Impfungen (NSI).