Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)

BE, NE und KAV stellen fest, dass das Aussprechen von Disziplinarmassnahmen nach Art. 43 MedBG bei Verletzung der Sorgfaltspflicht Sache der Kantone sei. NE und KAV wollen in Abs. 3 ergänzen, dass der Bund feststellen kann, dass die Fortbildungspflicht nicht wahrgenommen wurde und Massnahmen in Absprache mit den Kantonen umzusetzen sind. KAV fordert ausserdem, dass in Abs. 4 neben der Verschreibung auch die Abgabe zu berücksichtigen ist.

GE, LU und NE stellen fest, dass bei Abs. 4 neben der Verschreibung auch die Abgabe zu berücksichtigen sei.

SP sowie AHS und SGCH begrüssen systematische Screenings, die Kosten dafür dürfen aber nicht zulasten der Einzelnen gehen. Da es sich um die öffentliche Gesundheit handelt, müssen die Kosten staatlich gedeckt werden. AHS und SGCH ergänzen, dass die Kosten auch von Krankenversicherungen ausserhalb von Franchise und Selbstbehalt getragen werden können.

EFBS, IFIK und SGSH sind der Ansicht, dass Abs. 2 für alle Berufsgruppen gelten sollte, die Antibiotika verschreiben können (wie z.B. Zahnärztinnen und Zahnärzte).

AI verweist auf Art. 20 der Tierarzneimittelverordnung und ist der Ansicht, dass nun eine Gleichbehandlung der Tierärztinnen und Tierärzte und der Humanmedizinerinnen und -mediziner bezüglich Fortbildungspflicht stattfinde. NE fordert, dass in Abs. 2 festgehalten wird, dass neben Ärztinnen und Ärzten auch Tierärztinnen und Tierärzte verpflichtet werden können, regelmässig an Fortbildungen teilzunehmen.

AHS und SGCH betonen die Wichtigkeit von Tests, um bereits bekannte Resistenzen zu erkennen und eine gezielte Behandlung zu gewährleisten, die nicht zur Entstehung neuer Resistenzen beiträgt.

EAWAG und WiBeG regen an, die Liste in Abs. 4 um einen weiteren Punkt zu ergänzen: «neue Erkenntnisse über Resistenzbildung oder Resistenzmechanismen neue Massnahmen erfordern.»

GST begrüsst die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Verhütung von antimikrobiellen Resistenzen in der Humanmedizin. Auch Spitex erachtet das Thema der Verhütung von Antibiotikaresistenzen als wichtig und dementsprechend sinnvoll, das Thema im Epidemiengesetz stärker miteinzubeziehen.

SBK und SVBG sind der Ansicht, dass die breitflächige Verwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung zwingend erwähnt werden müsse. Bei Abs. 1 Bst. b sehen SBK und SVBG eine Gefahr der Diskriminierung einzelner Personengruppen und schlägt deshalb vor anzufügen, dass dies verhindert werden soll.

IFIK stellt die Frage, wie eine Gefährdung ohne fortlaufendes Grund-Monitoring festzustellen ist, oder ob der Tatbestand der Gefährdung, wie von der WHO deklariert, hier bereits vorausgesetzt wird. Auch für IMM bleibt unklar, wie eine solche Gefährdung ohne kontinuierliches Basis-Monitoring erkannt werden soll. Die Kostenfrage eines solche Monitoring und die Verfügungstellung von Daten sollten gesetzlich geklärt und vom Bund übernommen werden.

GE fordert eine Präzisierung, um klarzustellen, dass die Richtlinien auf institutioneller, kantonaler, regionaler oder nationaler Ebene anwendbar sein können. Ebenfalls merkt GE an, dass eine Überwachung resistenter Keime die Beteiligung von Privatlaboratorien erfordert.

TI schlägt vor, dass der Bundesrat eine abschliessende Liste der Wirkstoffe erstellt, welche als Reserveantibiotika gelten und diese regelmässig aktualisiert.

GRÜNE begrüsst explizit die vom Bundesrat vorgesehene Verankerung des One-Health-Prinzips sowie den verstärkten Fokus auf die Bekämpfung von antimikrobiellen Resistenzen. Explizit begrüsst wird auch, dass zukünftig der ambulante wie auch stationäre Gebrauch von antimikrobiellen Substanzen überwacht wird und dass der Bundesrat Spitäler, Kliniken und andere Institutionen des Gesundheitswesens verpflichten kann, etwa zur Umsetzung von Programmen zum sachgemässen Einsatz von Antibiotika oder zu Aus- und Weiterbildungen. Dasselbe gilt für die neu geschaffene Kompetenz zur Förderung der Forschung, Entwicklung und Bereitstellung neuer antimikrobieller