Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)

pro-salute ch begrüsst die im VE-EpG vorgesehenen Massnahmen zur Stärkung der Impfstrategie in der Schweiz, weist darauf hin, dass beim Thema «Schulgesundheit» zu berücksichtigten sei, dass die Kantone diesbezüglich sehr unterschiedlich organisiert sind.

vbfn befürchtet, dass mit einem Angebot wie in diesem Artikel vorgesehen, unzulänglicher Druck auf nicht geimpfte Personen ausgeübt würde.

Art. 21a Impfangebote bei einer besonderen Gefährdung der öffentlichen Gesund-

heit

1Die Kantone stellen sicher, dass bei einer besonderen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit bei Bedarf möglichst viele Personen innerhalb kurzer Zeit geimpft werden können.

2Sie stellen die notwendige Infrastruktur für einen niederschwelligen Zugang und die erforderlichen Anmelde-, Registrier- und Terminsysteme mit einer Impfdokumentation bereit.

AeG BL, AeG LU, AGGL, AGSG, AGZ, avsga, BBV, BEKAG, BLAV, BüAeV, FMCH, FMH, MedGes BS, MFÄF, MFE, PIGS, SGAIM, SGDV, SGED, SGN, SGP, SMGP, SMVS, SNM, Sphf, SRO, SSAI,

SSAPM, SVHA, SVPh, UNION, VBSAE und VSAO fordern, dass neben den Impfzentren, die hier angesprochen werden, auch bestehende Infrastrukturen Teil dieses niederschwelligen Zugangs werden, und entsprechend unterstützt werden sollten. Auch BAV, GSASA und PharmaSuisse betonen, dass bestehende Infrastruktur der Institutionen des Gesundheitswesens und die Kompetenzen der Gesundheitsfachpersonen zu berücksichtigen und soweit wie möglich zu nutzen sind.

GDK, AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR,

VD, VS, ZG und ZH sowie VKS wünschen die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur für einen niederschwelligen Zugang und die erforderlichen Anmelde-, Registrier- und Terminsysteme mit einer Impfdokumentation durch den Bund. Auch GSASA, H+, SAMW, SGI, SGSH, SGTP, SSI, Swissnoso und Swiss TPH wünschen eine vom Bund zur Verfügung gestellte, einheitliche Informatiklösung. SAMW und Swiss TPH ergänzen, dass diesbezüglich auch die Interoperabilität mit weiteren Datensystemen sichergestellt werden müsste.

LB, LIBERTÉ und MV wünschen die Streichung des Artikels. AS wünschen die Präzisierung, dass Wirk- und Nebenwirkprofil der Impfstoffe durch langjährige Anwendung und transparente Dokumentenoffenlegung der Hersteller bekannt sein müssten.

ABBV, Economiesuisse, GRIP, Interpharma und SVV wünschen eine explizite Aufforderung zur interkantonalen Zusammenarbeit.

AHS, PINK CROSS und SGCH weisen darauf hin, dass auch im Fall einer besonderen Gefährdung, Fachstellen für sexuelle Gesundheit entscheidend dazu beitragen können, dass im Bedarfsfall möglichst viele Menschen in kurzer Zeit geimpft werden können.

Economiesuisse, SAV und SVV wünschen, dass bei einer allfälligen Impfkampagne in einem ersten Schritt insbesondere besonders gefährdete Personen berücksichtigt, werden müssen.

SP sowie H-CH fordern, dass niederschwellige Impfangebote auch im Rahmen von nationalen Strategien zwecks Kontrolle oder Elimination von übertragbaren Krankheiten im EpG verankert werden sollen. Art. 21a soll entsprechend ergänzt werden.

SBK und SVBG möchten zusätzlich vermerkt sehen, dass Gesundheitsfachpersonen prioritär Zugang zu Impfungen bekommen und dass alle Kantone dieselben Systeme verwenden.

BE fordert eine Ergänzung zweier Absätze, damit Informationssysteme der Kantone im Zusammenhang mit der Impfinfrastruktur die Impfdokumentationen automatisch in das elektronische Patientendossier (EPD) übertragen können und dass für die Übertragung von Impfdokumentationen in das EPD die Informationssysteme die AHV-Nummer als eindeutigen Identifikator nutzen.

CER-VD stört sich am Begriff «Bei Bedarf» und schlagen verschiedene Ergänzungen und Anpassungen vor.