Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)

Art. 21 Abs. 1 Bst. c und d sowie Abs. 2 Bst. a und c

1Die Kantone fördern Impfungen, indem sie:

c. dafür sorgen, dass Personen, die sich impfen lassen wollen, gemäss den Impfempfehlungen vollständig geimpft sind;

d. Impfungen in Apotheken ermöglichen.

2Sie können insbesondere:

a. Impfungen im Rahmen des Schulgesundheitsdiensts, auf der Sekundarstufe II und in der tertiären Bildung anbieten;

c. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Bereitstellung von Impfberatungsangeboten sowie von Impfungen am Arbeitsplatz unterstützen.

AeG BL, AeG LU, AGGL, AGSG, AGZ, BBV, BEKAG, BüAeV, FMCH, FMH, MedGes BS, MFÄF, MFE, PIGS, SGAIM, SGDV, SGED, SGN, SGP, SMGP, SMVS, SNM, SRO, SSAI, SSAPM, SVBG, SVHA,

UNION, VBSAE und VSAO fordern, dass neben den Apotheken insbesondere auch die kinder- und hausärztlichen Praxen unterstützt werden und eine angemessene Finanzierung sichergestellt wird.

GDK, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, TG, TI, VD und KAV fordern, dass

entsprechende Rechtsgrundlagen im KVG geschaffen werden, damit Impfungen in Apotheken über die OKP abgerechnet werden können. GE spricht sich ferner für die Aufhebung der Franchise und des Selbstbehalts für alle empfohlenen Impfungen aus, unabhängig davon, ob die Impfung in einer Arztpraxis, einem Spital oder in einer Apotheke durchgeführt wird.

avsga, BAV, BLAV, GSASA, PharmaSuisse, Sphf und SVPh fordern, dass Impfungen durch Apothekerinnen und Apotheker auch ausserhalb ihrer Räumlichkeiten möglich sein. Die Rahmenbedingungen und Vergütungen für die zu erbringenden Leistungen müssten dabei klar geregelt werden, wenn auch nicht im EpG.

EKIF sowie ABBV, Economiesuisse, GRIP, Interpharma, SPHD und SVV möchten ergänzt sehen,

dass auch Kantone ihre Rolle in der Aufklärungsarbeit aufnehmen müssten.

BS, LU, ZG und ZH möchten eine allgemeinere Formulierung in Abs. 1 Bst. c, welche die eingeschränkten Möglichkeiten der Kantone zur Sicherstellung, dass «Personen geimpft sind», widerspiegelt. Auch MFE stellt in Frage, wie die Kantone Abs. 1 Bst. c «fertigbringen» sollen.

EKSI sowie AHS, SGCH und PINK CROSS fordern, dass auch Fachstellen für sexuelle Gesundheit in die Impfkampagnen einbezogen werden und die Möglichkeit erhalten, Impfungen anzubieten.

NEK sowie DVSP, SAMW und WiBeG wünschen eine gesetzliche Grundlage, dass besonders gefährdeten Personen direkt per Post ein Impftermin (Ort/Zeit) angeboten werden kann.

AS und MV wünschen die ersatzlose Streichung des Artikels. LB und LIBERTÉ fordern die Streichung von Abs. 2 Bst. a. N.I.E. fordert die Streichung von Abs. 2 Bst. c.

SGSH, SSI, USB und USZ wünschen die Erwähnung einer nationalen Koordination entsprechender Impfangebote/Impfförderungsprogramme.

BL merkt zu Abs. 2 an, dass Impfungen gegebenenfalls auch durch Impfzentren, «mobile Einheiten der Kantone», Spitälern und Schulen angeboten werden müssen.

FDP wünscht, dass niederschwellige Impfangebote bei Bedarf auch von Fachorganisationen angeboten werden können.

GRÜNE fände es wünschenswert, wenn die Kantone die Finanzierung aller gemäss Schweizerischem Impfplan empfohlenen Impfungen übernehmen würden.

AÄV gibt zu bedenken, dass bei jeder Impfung abgeklärt werden müsse, ob sie für eine Impfung in der Apotheke geeignet ist.

FG TRM betont, dass eine angemessene Finanzierung des Fachpersonals notwendig sei. Impfungen durch Apotheken sollten zudem auf bestimmte Personenkreise eingeschränkt werden.