Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)
EKIF sowie IDS NE, SGSH, SPHD, SSI und SSPH+ wünschen ergänzt zu sehen, dass das BAG einen elektronischen Impfausweis zur Verfügung stellt. AHS, PINK CROSS und SGCH fordern, dass das BAG den Anteil geimpfter Personen selber erheben müsse, wenn dies für die Vollständigkeit oder Vergleichbarkeit der Angaben auf regionaler oder nationaler Ebene notwendig sei.
EKIF sowie IDS NE, SGSH, SPHD, SSI und SSPH+ sehen die Erhebung von zusätzlichen Daten zu soziodemographischen Merkmalen sowie die Dokumentation der Impfung durch die Impfstelle als wichtig an und wünschen eine Opt-Out-Lösung. Auch sollen die gemäss Abs. 5 vorgesehenen Daten in einer anonymisierten Datenbank gesammelt und aufbereitet werden, damit Kantone und das BAG diese Informationen als Grundlage für die im Art. 24a aufgeführten Zwecke regelmässig auswerten können. Auch SAMW wünscht eine Opt-Out-Lösung, auch für die Kontaktaufnahme von Personen bezüglich ethisch bewilligter Forschungsprojekte. Auch sollte das Gesetz explizit die sekundäre Verwendung von gesundheitsbezogenen Personendaten von Patientinnen und Patienten, die ihre Einwilligung nicht geben konnten, ermöglichen (analog Humanforschungsgesetz (HFG) Art. 34). Auch müsse auf Verordnungsstufe eine Übergangslösung definiert werden, bis das EPD voll funktionsfähig ist.
LB und MV fordern die Streichung des Artikels. LIBERTÉ wünscht die Streichung der Abs. 1, 2 und
4. FS fordert eine Aufklärung über allfällige Nebenwirkungen. VB bezweifelt, dass die Anonymisierung von Daten funktioniere und sieht ein hohes Missbrauchsrisiko.
BE, SG sowie SSK stellen die Frage, ob die Daten für die Strafverfolgungsbehörden über Amtshilfebegehren (Art. 43 ff. StPO, Art. 194 StPO, Art. 195 StPO) grundsätzlich im Rahmen von Strafverfahren erhältlich seien.
EKIF sowie SPHD und SSPH+ wünschen, dass schwere Nebenwirkungen von Impfungen ebenfalls Teil des Monitorings sind.
SAMW und Swiss TPH wünschen ein einheitliches schweizweites Impfmonitoringsystem und dass die Impfdaten grundsätzlich für Monitoring und Forschung anonymisiert zugänglich sind.
SBK und SVBG erachten die Freiwilligkeit bei der Einwilligung als wichtig.
Gemäss AR sollten die für die Impfungen und das Testen notwendigen Systeme und Plattformen bereits vor einer Notlage national aufgebaut und betrieben werden.
GE wünscht, dass in Abs. 5 die Bestimmung auch auf andere Impfeinrichtungen, nicht nur auf Impfzentren, ausgeweitet werden.
NE merkt an, dass die in Abs. 4 vorgesehene Anonymisierung der Daten die Verknüpfung von Daten aus der Untersuchung des Umfelds (Art. 33) nicht verhindern sollte.
VD wünscht eine dahingehende Präzisierung, was die kantonalen Behörden auf der Grundlage der gesetzlichen Grundlage verarbeiten und was sie auf der Grundlage der Einwilligung sammeln dürfen.
Die Mitte befürwortet die im EpG vorgesehenen Erweiterungen der Kompetenzen des Bundes in diesem Bereich.
EKSI erachtet die Inhalte von Abs. 3 im Hinblick auf die angestrebte Durchimpfungsrate von 90% bei Hepatitis B als besonders wichtig.
politbeobachter sieht keinen Nutzen in einem Impfmonitoring, weshalb dieses abzulehnen sei.
Art. 24a Evaluation
1 Die zuständigen kantonalen Behörden informieren das BAG regelmässig über die Impfungsrate und über die Massnahmen, die zu deren Erhöhung getroffen wurden.
2 Das BAG verfasst regelmässig Berichte zur Überwachung und Evaluation und veröffentlicht diese in geeigneter Form.