Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)
Schutz der vulnerablen Arbeitnehmenden konsequent, ohne Wenn und Aber und sehr grosszügig zu gestalten ist.
FDP sowie Aerosuisse, Btvv, Ga-LU, Ga-NE, Ga-NW, Ga-VS, GGR, Gastrosuisse, SBCK, SBVg,
SCA und SFGV kritisieren, dass die vorgesehene Möglichkeit zur Verpflichtung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ermöglichen von zu Hause zu arbeiten nicht mit den Realitäten gewisser Branchen vereinbar ist. Aerosuisse, Btvv,
Ga-LU, Ga-NE, Ga-NW, Ga-VS, GGR, Gastrosuisse, SBCK, SBVg, SCA und SFGV fordern deshalb,
dass im Gesetz lediglich festgehalten wird, dass der Bundesrat die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei einer besonderen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit verpflichten kann, besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit organisatorischen und technischen Massnahmen vor Ansteckungen zu schützen. FDP fordert eine Überarbeitung oder Präzisierung auf Verordnungsstufe.
GE, SZ, TG und ZH stellen die Frage, welche Kosten in Abs. 2 gemeint sind. Eine Präzisierung wäre notwendig. SG fordert die Kostenübernahme in Abs. 2 durch die Kantone zu streichen. SZ und ZH sind der Meinung, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Kosten für getroffene Schutzmassnahmen aufkommen sollten. VD ist der Ansicht, dass wenn es sich um Bundesmassnahmen handelt, die Kosten vom Bund getragen werden sollen.
ARTISET, Senesuisse, Spitex und SSO fordern eine Anpassung in Abs. 1 dahingehend, dass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht werden soll, einer gleichwertigen Arbeit vor Ort nachzugehen.
SG und SSK erachten es als nicht nachvollziehbar, weshalb nicht auch die Kantone dies nach Art. 40 Abs. 2bisBst. d anordnen können. H+ und GSASA begrüssen hingegen, dass Massnahmen zum Schutz dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Bund beschlossen werden und nicht von den Kantonen.
ABUK lehnt alle Änderungen in diesem Artikel ab und auch LIBERTÉ spricht sich gegen den Artikel aus.
SAV und SRF fordern, dass der Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern so lange wie möglich durch die Betriebe eigenverantwortlich und durch spezifische, auf die Branche zugeschnittenen Schutzkonzepte gewährleistet werden. SAV lehnt die Regelung, für besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Homeoffice samt Entschädigung anzuordnen, ab. Gemäss SRF gilt es zu vermeiden, dass die Kriterien zur Einstufung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als «besonders gefährdete Person» zu tief angesetzt werden. Economiesuisse und SVV fordern, dass mindestens im erläuternden Bericht und optimalerweise im Rechtstext festgeschrieben wird, dass eine allfällige Home-Office Pflicht ohne Entschädigung erfolgt.
IG DHS und Migros kritisieren, dass ein grösserer Teil der operativ auftretenden Probleme durch den Gesetzesentwurf nicht abgedeckt sind und wiederum via Notrecht und / oder analoger Gesetzesanwendung gelöst werden müssen (Schutz der weiteren Mitarbeitenden, Lohnfortzahlungen, Maskenpflicht).
SBK und SVBG kritisieren, dass die Erwähnung des Gesundheitspersonals fehlt.
GE würde einen zusätzlichen Passus als sinnvoll betrachten, welcher besagt, dass auch der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz berücksichtigt werden muss.
TG weist auf die-Richtlinie 6508 der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) hin, die im EpG erwähnt werden sollte. Auch sollte der Bundesrat die Möglichkeit zu spezifischen Branchenlösungen haben.
Gemäss NEK sollte explizit erwähnt werden, dass die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen zu gewährleisten, bzw. zu finanzieren ist, wenn Tages- oder Nachtstätten geschlossen sind.