Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)

wie mit den Kantonen zu welchen Themen kommuniziert. GDK, AG, BE, BL, BS, FR, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, TG, UR und VD befürworten eine zentrale Einheit oder ein über mehrere Verwaltungseinheiten bestimmendes Koordinationsorgan im Krisenfall mit umfassenden Entscheidbefugnissen inklusive Delegationsrecht und den dafür notwendigen Ressourcen auszustatten.

Economiesuisse, GRIP, Intergenerika, Interpharma, scin, SVDI und SVV fordern die Streichung

von Abs. 4 Bst. c, weil auch in einer besonderen Lage der internationale Warenfluss weiterhin gewährleistet sein muss, um die Versorgung sicherzustellen. GRIP, Intergenerika, scin, SVDI und VIPS sind der Ansicht, dass insbesondere Abs. 4 Bst. e nur in einer ausserordentlichen Lage zur Anwendung kommen darf.

Economiesuisse, GRIP, Interpharma, SVV und VIPS verlangen, dass die entstehenden Kosten vom Staat angemessen zu Marktpreisen vergütet werden müssen. Intergenerika, scin und SVDI sind der Ansicht, dass die Einziehung und Regelung der Entschädigung mit den Produzentinnen und Produzenten abgesprochen werden müssen, auch in einer besonderen Lage.

BE, GE, NE sowie KAV weisen darauf hin, dass bei verpflichtenden Bevorratungsvorgaben an die Spitäler und weitere Gesundheitseinrichtungen die Kosten mitberücksichtigt werden müssen, da das Roulement dieser Produkte ausserhalb einer Pandemie kaum möglich sein wird. Auch müssen gemäss GE, NE sowie KAV die direkten und indirekten finanziellen Auswirkungen berechnet und die Finanzierung sichergestellt werden, wenn dies im Gesetz verankert ist. Gemäss BE und GE ist sicherzustellen, dass die Logistik möglichst auch in der ausserordentlichen Lage über die zivilen Regelstrukturen stattfindet.

Economiesuisse, GRIP, Interpharma und SVV fordern eine Präzisierung dahingehend, dass der Bundesrat nur subsidiär als Käuferin und Käufer oder Auftraggeber und Auftraggeberin auftritt, und dass die freie Marktwirtschaft, das geistige Eigentum und die Patentvorschriften respektiert werden.

FR, NE und KAV merken an, dass bezüglich Abs. 4 Bst. b die Logistik auch in ausserordentlichen Lagen zwingend über die zivilen Regelstrukturen (gesamte Logistikkette) abgewickelt werden muss.

AR merkt an, dass dieser Artikel auch für die Versorgung von Haustieren (Heim- und Nutztiere) ausgeweitet werden könnte, wenn dadurch die humane Gesundheit vor übertragbaren Krankheiten geschützt werden kann. GE begrüsst die Erweiterung auf alle medizinischen Güter sowie der Einbezug von Veterinärprodukten und Mückenbehandlungen.

Die Mitte und SP begrüssen, dass dem Bund mehr Kompetenzen bei der Beschaffung und Herstellung von wichtigen medizinischen Gütern gegeben wird. Die Mitte ergänzt, dass es in Erwägung zu ziehen sei, ob für die Versorgung mit essenziellen Medikamenten auch für normale Zeiten eine entsprechende Bestimmung im vorliegenden Gesetz verankert werden müsste. GRÜNE begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung.

NVS und OdA AM sehen bei Abs. 2 Interessenkonflikte sowie erhebliche Risiken (Haftungsfragen) für den Bund, welche im Gesetz nicht ausreichend gemindert werden. VB hinterfragt, wer die Herstellung und Beschaffung medizinischer Güter kontrolliere.

ASO und LV begrüssen, dass der Begriff «Bevölkerung» in Abs. 1 auch die Grenzgängerinnen und Grenzgänger umfasse. LV wünscht dabei eine Präzisierung, dass zu Abs. 1 explizit Grenzgängerinnen und Grenzgänger genannt werden, die für das Funktionieren des schweizerischen Gesundheitssystems wesentlich sind.

ALETHEIA und LIBERTÉ fordern auf Basis der Erfahrungen aus der Covid-19-Epidemie die Streichung des Artikels.

TG merkt zu Abs. 4 Bst. f an, dass die Kosten für vom Bund erlassene Vorschriften auch durch den Bund getragen werden sollten.

H+ merkt in Bezug zu Abs. 1 an, dass die beiden Revisionen des EpG und des LVG aufeinander abgestimmt und als kohärentes Gesamtpaket in die Vernehmlassung hätten gegeben werden