Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)
Aufhebung des Artikels und kritisiert die Haltung der Bundesbehörden, welche aus Mangel an Vertrauen gegenüber der Bevölkerung die Möglichkeit vorsehen, Selbsttests zu verbieten. MV fordern die ersatzlose Streichung des Artikels.
Intergenerika, scin und SVDI fordern, dass diese Regelung lediglich die ausserordentliche Lage betreffen soll. Des Weiteren soll eine Präzisierung der Bedeutung der Gefährdung der öffentlichen Gesundheit erfolgen und das Verbot zur Abgabe von Produkten zur Erkennung von übertragbaren Krankheiten an die Bevölkerung aufgehoben werden. PTK unterstützt die Forderung nach der Klärung des Artikels, insbesondere die Formulierung der Gefährdung der öffentlichen Gesundheit.
GRIP und VIPS sind mit dem Vorschlag nicht einverstanden und sieht die Abgabe von Medizinprodukten ausschliesslich bei der Leistungserbringerin oder Leistungserbringer, da nur Fachpersonen die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen eines Produkts beurteilen können. Die Fortbildungsempfehlungen erachten sie jedoch als sinnvoll.
SBK und SVBG verlangen eine klarere Formulierung des Artikels, da dieser lediglich anhand des erläuternden Berichts verständlich sei.
SSPH+ und SPHD fordern einen Zusatz, dass sich der Bundesrat auch mit dem entsprechenden Informationssystem befasst.
GE begrüsst die Zulassung der Abgabe von Selbsttests an die Bevölkerung sowie die Möglichkeit, diese im Bedarfsfall für die öffentliche Gesundheit zu verbieten. Der Kanton weist jedoch darauf hin, dass die Aufhebung des Verbots der Abgabe von In-vitro-Diagnostika an die Öffentlichkeit sowie dessen Auswirkungen mit einem nicht zu unterschätzenden Risiko verbunden sind. Beispielsweise könnte ein Selbsttest zum Nachweis eines Bakteriums die Verschreibung von Antibiotika erhöhen, was zu Antibiotikaresistenzen führen könnte. Letztlich fordert GE, dass die Institutionen, die diese Selbsttests anbieten dürfen, für jeden neuen Selbsttest, der auf den Markt kommt, eine spezielle Schulung erhalten müssen.
Art. 49b
1Der Bundesrat kann die Anforderungen an den Nachweis einer Impfung, eines Testergebnisses oder einer Genesung sowie die Ausstellungsprozesse festlegen. Er legt fest, für welche Krankheitserreger solche Nachweise ausgestellt werden.
2Der Nachweis wird auf Gesuch hin erteilt.
3Er muss persönlich und fälschungssicher sein. Er muss so ausgestellt sein, dass nur eine dezentrale oder lokale Überprüfung der Authentizität und Gültigkeit möglich ist. Er muss für die Einreise in und die Ausreise aus anderen Ländern verwendet werden können, sofern dies mit einem technisch und finanziell verhältnismässigen Aufwand möglich ist.
4Der Bundesrat regelt, wer für die Ausstellung des Nachweises zuständig ist.
5Der Bund stellt den Kantonen und Dritten ein System für die Ausstellung von Nachweisen und deren Überprüfung zur Verfügung. Der Bundesrat kann eine Kostenbeteiligung durch die Kantone vorsehen.
6Der Bundesrat regelt die Übernahme der Kosten durch die Gesuchstellenden für die Ausstellung des Nachweises sowie die Entschädigung für die Ausstellerinnen und Aussteller.
GDK, AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR,
VD, VS, ZG und VKS lehnen eine Kostenbeteiligung der Kantone ab, da die Kantone keinen Einfluss auf das System, welches durch den Bund betrieben wird, haben und somit die finanzielle Beteiligung seitens Kantone nicht gerechtfertigt sei. GDK, AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, NE, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, ZG und VKS fordern deshalb die Streichung des letzten Satzes des Abs.
5. TG lehnt eine Kostenbeteiligung der Kantone auch im Abs. 6 ab. SDV fordert im Abs. 6 ebenfalls eine Kostenübernahme durch den Bund.
ABUK, ALETHEIA, AS, AZ, KMUfamilie, LB, LIBERTÉ, MFR, MV, N.I.E., politbeobachter, Pro
Schweiz, PVS, Réinfo Santé, SVP und VB lehnen den Artikel ab, da das Zertifikat in die Freiheit des Einzelnen und dessen Grundrechte eingreife. ALETHEIA, AS, AZ, KMUfamilie, LB, SVP, MFR, MV, politbeobachter, Pro Schweiz, PVS und Réinfo Santé fügen an, dass das Zertifikat keinen