Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)

SGTP fordert zusätzlich eine Erweiterung des Artikels oder des EpG, welche die Schaffung eines politikunabhängigen Informationsaustausches gewährleistet.

VASOS begrüsst die Aufnahme von Artikel 50a, der es dem Bund ermöglicht, proaktiv und langfristig internationale Organisationen und Initiativen, zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu unterstützen.

Art. 51 Förderung der Forschung, Entwicklung und Herstellung von wichtigen me-

dizinischen Gütern

1Der Bund kann die Forschung, Entwicklung und Herstellung von wichtigen medizinischen Gütern in der Schweiz mit Finanzhilfen fördern, wenn dies für die Versorgung der Bevölkerung bei einer besonderen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit notwendig ist.

2Er kann die Finanzhilfen im Rahmen der bewilligten Kredite in Form von Grundbeiträgen, Investitionsbeiträgen und projektgebundenen Beiträgen leisten, wenn die Empfängerin oder der Empfänger:

a. nachweislich über das Wissen und die Fähigkeit zur Forschung, Entwicklung oder Herstellung der Güter verfügt oder das Wissen oder die Fähigkeit im Rahmen von Partnerschaften mit Dritten erlangen kann;

b. sich verpflichtet, massgeblich zur Wertschöpfung oder zur Herstellung massgeblicher Bestandteile wichtiger medizinischer Güter in der Schweiz beizutragen; und

c. eine angemessene Gegenleistung zusichert, namentlich die vorrangige Belieferung des schweizerischen Gesundheitswesens.

AeG BL, AGGL, AGSG, AGZ, BBV, BEKAG, BüAeV, FMCH, FMH, MedGes BS, MFÄF, PIGS, SGDV,

SGED, SGN, SGP, SNM, SMGP, SMVS, SRO, SSAI, SSAPM, SVHA, UNION, VBSAE und VSAO sehen die Förderung der Forschung, Entwicklung und Herstellung von wichtigen medizinischen Gütern als äusserst bedeutend an. Ebenso erachten die oben genannten Akteure als wichtig, dass eine langfristige gesicherte Finanzierungsgrundlage zur Behandlung von postinfektiösen Langzeitfolgen einer Epidemie geschaffen wird.

avsga, BAV, BLAV, Cranio Suisse, Dakomed, Kinesuisse, KT Yoga Schweiz, NVS, OdA AM, OdA KT, PharmaSuisse, SDV, SFV, SGS, SMGP, Sphf, SVHA, SVPh, TVS, UNION und VRMS fordern,

dass in Art. 51 nicht nur medizinische Güter, sondern auch gesundheitsfördernde Güter genannt werden und entsprechend mit Finanzhilfen gefördert werden können. SDV gibt zu bedenken, dass der Bereich Komplementärmedizin nicht erwähnt wird und verlangt, dass dieser in der Gesetzgebung ergänzt wird.

BE, BS, FR, GL, TG, VD, ZH und VKS fordern, dass medizinische Dienstleistungen, wie beispielsweise Pooling-Center, auch berücksichtigt werden. FR, GL, TG, ZH und VKS fordern deshalb, dass der Titel von Art. 51 mit dem Begriff «Dienstleistungen» ergänzt wird. BS wünscht, dass Art. 51 Abs.1 mit «medizinische Dienstleistungen» ergänzt wird. VD schlägt vor, dass im Titel neben den Dienstleistungen auch die Forschung in diesem Bereich aufgenommen wird.

TI sowie BAV, BLAV, SGDV, SPhf und SVPh begrüssen die Förderung der Forschung, Entwicklung und Herstellung von wichtigen medizinischen Gütern. VS befürwortet Programme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, die eine gezielte Antwort auf aktuelle Gesundheitsgefahren wie die Zunahme von Bakterien und Viren, die gegen Medikamente resistent sind, bieten. ABBV, Economiesuisse, GRIP, Interpharma und SVV begrüssen explizit Abs. 2 und die Möglichkeit der Förderung inländischer Aktivitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette. SFF begrüsst ausdrücklich, dass in Abs. 2 der Fokus auf die Versorgungssicherheit und die Pandemievorbereitung gelegt wurde.

ALETHEIA, AS, LB, LIBERTÉ, MV, N.I.E. und VB stehen dem Artikel sehr kritisch gegenüber und lehnen ihn mehrheitlich ab. ALETHEIA sieht die Förderung der Forschung, Entwicklung und Herstellung von wichtigen medizinischen Gütern durch den Bund nicht als Aufgabe in einer akuten Situation einer Epidemie. AS ist der Ansicht, dass staatliche Forschung sich auf die Prävention konzentrieren sollte und nicht auf die Alimentierung privatwirtschaftlicher Unternehmen, dies soll auch im Entwurf aufgenommen werden. LB hinterfragt die Notwendigkeit dieses Artikels. LIBERTÉ fordert, dass öffentliche Gelder künftig für öffentliche Dienstleistungen reserviert werden und nicht für