Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 131 Seiten
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die fehlende Kostenübernahme gibt es verschiedene Gründe: Teilweise fehlt die gesetzliche Grundlage; teilweise ist die gesetzliche Grundlage zu unbestimmt; teilweise schreibt sie eine Selbstbeteiligung der betroffenen Personen an den Kosten vor. Die Folge: Personen, welche die empfohlenen Leistungen beanspruchen, müssen die Kosten (vollständig oder teilweise) aus eigener Tasche bezahlen. Dies kann sie davon abhalten, sich testen oder impfen zu lassen oder ein Arzneimittel zu nutzen. Dies erschwert es, die mit solchen Tests, Impfungen und Arzneimitteln verfolgten Ziele der öffentlichen Gesundheit zu erreichen.
− Komplexität: Bei Tests, Impfungen und Arzneimitteln, die der Bund nach Artikel 44 EpG
beschafft, kommen – je nachdem welche Voraussetzungen erfüllt sind – unterschiedliche Finanzierungssysteme zur Anwendung. So werden ähnliche und durch denselben Leistungserbringer durchgeführte Leistungen zum Beispiel einmal durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) und einmal durch den Bund finanziert. Diese Konstellation bringt Abgrenzungsprobleme, einen hohen Regulierungs- und administrativen Aufwand und das Risiko unsachgemässer Abrechnungen mit sich, die sich in Krisensituationen als nachteilig erweisen.
− Hoher Zeitbedarf für die Konkretisierung der Kostenübernahme: Für Tests, Impfungen und
Arzneimittel, die in den KVG-Geltungsbereich fallen, muss die Übernahme der Kosten jeweils erst konkretisiert werden. Vorher dürfen die Krankenversicherer die Leistungen nicht vergüten. Für die Konkretisierung muss eine Vielzahl an Bedingungen abgeklärt und an Verfahrensschritten durchlaufen werden. Dies erschwert es zusätzlich, die Ausbreitung einer übertragbaren Krankheit mit Hilfe von Tests und Impfungen rasch zu bremsen und rasch Arzneimittel zur Behandlung ihrer Folgen bereitzustellen.
Diese Probleme zeigten sich während der Covid-19-Krise in vollem Umfang. So musste zum Beispiel die Finanzierung der Covid-19-Tests durch den Bundesrat notrechtlich geregelt werden, da sie anderweitig nicht sichergestellt war. Bei den Covid-19-Impfungen erwies es sich als sehr herausfordernd, unter Zeitdruck und angesichts der Unvorhersehbarkeit der epidemiologischen Entwicklung die Kostenübernahme durch die OKP zu regeln – und gleichzeitig das Finanzierungssystem für Impfungen ausserhalb des OKP-Geltungsbereichs zu etablieren. Was die Kostenübernahme für Arzneimittel zur Behandlung von Covid-19 betrifft, so liessen die realen Gegebenheiten der Beschaffung keine reguläre Kostenübernahme durch die OKP zu. Die einzige vorhandene Option nach dem KVG, die Einzelfallvergütung, musste rechtlich ausgeschlossen werden, da sie nicht zweckmässig war. Beim Ausbruch von Mpox im Sommer 2022 zeigten sich ähnliche Herausforderungen wie bereits bei Covid-19.
Die anfangs beschriebenen Regelungslücken betreffen jedoch auch andere Ziele als die Bewältigung einer besonderen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit. So gibt es Defizite bei der Regelung der Kostenübernahme für Impfungen zum indirekten Schutz sowie für Tests, Impfungen und Arzneimittel, welche eingesetzt werden sollen, um eine Krankheit schweizweit zu eliminieren.
Finanzhilfen an Unternehmen aufgrund von Massnahmen nach Artikel 6c oder 7
In Bezug auf die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten besteht folgende Ausgangslage:
− Die Covid-19-Epidemie hat gezeigt, wie weitreichend die wirtschaftlichen Folgen von Mas-
snahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit in der besonderen und ausserordentlichen Lage für viele Wirtschaftsakteure sein können. Da das Bundesrecht – ausser es sei eine entsprechende spezialgesetzliche Regelung vorgesehen – nur eine Staatshaftung für widerrechtliche Handlungen kennt und sich die im EpG vorgesehenen Unterstützungsmassnahmen als ungeeignet erwiesen haben, mussten die von den Einschränkungen am stärksten betroffenen Akteure auf Grundlage von Notrecht (Art. 185 BV) und des Covid-19- Gesetzes finanziell unterstützt werden.
− Die kurzfristige Schaffung von Entschädigungs- und Finanzhilfemassnahmen hat zur Folge
gehabt, dass gewisse politische und rechtliche Unsicherheiten entstanden sind. In der Pra-