Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/53: Verkehrsflächen für den Langsamverkehr · 112 Seiten

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Verkehrsflächen für den Langsamverkehr Ergebnisbericht zur Vernehmlassung

40.403 Aufschriften und Bemalungen sollen selbstleuchtend oder beleuchtet VD

sein dürfen (Art. 178 Abs. 7 wird abgelehnt, es wird auf Art. 69 und 139

Abs. 4 VTS verwiesen).

40.404 Es soll ein Hinweissignal «freiwilliger Radweg» geschaffen und die all- SP, AefU, Cycla, Obst+Ge-

gemeine Aufhebung der Benutzungspflicht diskutiert werden. müse, SML

40.405 In Art. 75 Abs. 6 SSV soll darauf hingewiesen werden, dass auf die SSV, KSSD

Signalisation verzichtet werden kann. Die Wartelinie darf jedoch ange-

bracht werden, um die Vortrittsverhältnisse klar zu regeln.

40.406 Führungslinien, welche sich ausschliesslich an Fahrräder und Motorrä- SSV, KSSD

der richten, sollen gelb sein können.

40.407 Richtungspfeile für Radfahrende sollen gelb sein können, wenn sie SSV

sich in der Grösse von einem Bus-Richtungspfeil unterscheiden.

40.408 Veloinfrastruktur soll basierend auf nationalen Grundlagen rot einge- SSV

färbt werden dürfen.

40.409 SVV stimmt nicht mit dem Behindertengesetz (BehiG) überein (Signale HindernisfreieArchitektur,

und aufgemalte Linien sind für Menschen mit Sehbehinderung nicht er- SBV kennbar).

40.410 Neue Signale «Dauergrün» und «Geradeausfahren für Radfahrer ge- Obst+Gemüse, ProVelo, SML

stattet» sollen eingeführt werden.

40.411 Neues Signal «Velos überholen verboten» soll eingeführt werden. Obst+Gemüse, ProVelo,

SML, SwissCycling

40.412 Signal «Kreisverkehrsplätze» soll innerorts mit der generellen Höchst- Obst+Gemüse, ProVelo, SML

geschwindigkeit von 30 km/h verknüpft werden.

40.413 Art. 75 Abs. 6 SSV soll ergänzt werden: «Halte-, Warte- oder Füh- ProVelo, Zürich (Stadt)

rungslinien, die sich ausschliesslich an die Führer von Fahrrädern und

Motorfahrrädern richten (z. B. auf Radstreifen, Radwegen, bei Velofur-

ten), können gelb sein.»

40.414 Begriff «Blinde» soll in Art. 71 Abs. 2 Ziff. 6 SSV durch «Sehbehin- AefU

derte» ersetzt werden.

40.415 Einmündung von Radwegen in Strassen soll nicht mehr automatisch Gähler

vortrittsbelastet sein.

40.416 Neue Zusatztafel für Stopp-Schilder mit Bedeutung «kein Vortritt» für Gähler

Velos und Motorfahrräder soll eingeführt werden.

Weitere Aussagen und Anträge

40.501 Medizinische Mindestanforderung und verkehrspsychologische Eig- NW, GL, FR, SH, AR, AI, GR,

nung für Verkehrsexperten sollen angepasst werden: Art. 65 Abs. 4 VS, NE, ASA VZV: «Beim Verkehrsexperten für Fahrzeugprüfungen entfallen die

Anforderungen nach Absatz 2 Buchstabe d und e.» und Anhang 1

VZV (hinzufügen): «Verkehrsexperten für Führerprüfungen».

40.502 Geplante Änderungen sollen auf mögliche Auswirkungen auf die Wirk- SO

samkeit und Verkehrssicherheit überprüft werden.

40.503 Für Leichte und schwere Motorfahrräder soll Führerschein Kat. AM NE

eingeführt werden (entsprechend Klasse L1e in EU).

40.504 Auf Fahrzeugausweisen für Motorfahrräder stehen keine Vermerke NE

wie z. B. motorisierter Rollstuhl oder Platzzahl (entgegen Bemerkun-

gen im erläuternden Bericht).

40.505 Motorfahrräder sollen in das Informationssystem der Verkehrszulas- VD

sung (IVZ) aufgenommen werden.

40.506 Vorlage bringt nur teilweise eine Vereinfachung, Vollzug durch Zulas- SSV, KSSD

sungs- und Polizeibehörden wird weiterhin mit erheblichen und teil-

weise neuen Problemen behaftet sein.

40.507 Für Behinderung des Fahrradverkehrs auf dem Radstreifen (Art. 40 SSV, KSSD

Abs. 3 VRV) soll eine Ordnungsbussenziffer geschaffen werden.

40.508 Begriff «Langsamverkehr» soll nicht mehr verwendet werden, sondern SSV

nur noch von Fuss- und Veloverkehr gesprochen werden.