Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/53: Verkehrsflächen für den Langsamverkehr · 112 Seiten

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Verkehrsflächen für den Langsamverkehr Ergebnisbericht zur Vernehmlassung

3.4 Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV)

3.4.1 Mindestalter für das Führen von Leicht-Motorfahrrädern (langsame E-Bikes) (Frage 24)

Langsame E-Bikes: Sind Sie damit einverstanden, dass das Mindestalter für das Führen von Leicht-Motorfahrrädern (Art. 18 Bst. b VTS) mit einer Tretunterstützung mittels Betätigung der Pedale, die bis höchstens 25 km/h wirkt, einer allfälligen bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit im reinen Motorbetrieb von höchstens 6 km/h sowie einer Motorleistung von höchstens 0,50 kW ohne Führerausweis auf 12 Jahre gesenkt wird, wenn eine mindestens 18 Jahre alte Person die Fahrt beaufsichtigt (Art. 6 Abs. 1 Bst. f E-VZV)? Heute dürfen Jugendliche langsame E-Bikes unbeaufsichtigt ohne Führerausweis ab 16 Jahren und mit Führerausweis der Spezialkategorie M ab 14 Jahren fahren.

Grundsätzliche Einschätzung Teilnehmende nach Adressatenliste

Zustimmung

Kantone6182 Ablehnung

keine Angabe

Politische Parteien 2 1

Dachverbände Gemeinden,

111

Städte, Berggebiete

Dachverbände Wirtschaft 1 2

Weitere interessierte Kreise

17 1713

(Adressatenliste)

Weitere interessierte Kreise

23 538

(nicht in Adressatenliste)

0 10 20 30 40 50 6070

Anzahl Stellungnahmen

n = 148 Stellungnahmen

Teilnehmende nach Themengruppe

Kantone 6 18 2 Zustimmung Ablehnung keine Angabe Politische Parteien 2 1 Städte, Gemeinden, Regionen 11 6 Interkantonale Behörden, 5 Blaulichtorganisationen Wirtschaft, Gewerbe,

6 1 4 Arbeitnehmerverbände Auto, Motorrad,

5 5 Schwerverkehr, Fahrschule Umwelt, Klima, Energie,

1 3 1 Raumplanung Langsamverkehr, Velo,

22 3 Motorfahrräder Gesundheit, Soziales,

6 5 Sicherheit Privatpersonen 1 3

0 10 20 30 40 50 60 Anzahl Stellungnahmen n = 148 Stellungnahmen