Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/65: Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) · 64 Seiten

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Basis der Studie der Digitale Verwaltung Schweiz (DVS-Studie9) die Bedürfnisse der Versicherten analysiert und in die obengenannten Strategien eingeordnet, entsprechende Handlungsfelder eruiert und daraus konkrete Projekte zur schrittweisen Einführung oder Optimierung von digitalen Dienstleistungen gegenüber den Versicherten und anderen Akteuren der 1. Säule abgeleitet.

Ein grundlegender Baustein ist ein national einheitlicher, sicherer und zuverlässiger Informations- und Kommunikationskanal, der einfach digital erreicht werden kann. Zurzeit sind Informationen und Formulare auf verschiedenen Portalen der einzelnen Durchführungsstellen, der Webseite der Infostelle AHV/IV und der Webseite des BSV verteilt. Ebenso sollen Geschäftsprozesse wo möglich und sinnvoll vereinheitlicht werden und allen Versicherten die gleichen digitalen Dienstleistungen zur Verfügung stehen, unabhängig davon, bei welcher Durchführungsstelle sie versichert sind.

Mit standardisierten und offenen Schnittstellen soll die Interoperabilität verschiedener Systeme ins Zentrum gerückt werden und der versicherten Person durchgängige digitale Prozesse erlauben, ebenso die Selbstverwaltung der Daten.

Die Nutzung der Daten soll für sämtliche Akteure der 1. Säule optimiert werden.

Innovative digitale Lösungen, die infolge von Einzelinitiativen einzelner Durchführungsstellen entstanden sind, sollen von anderen Durchführungsstellen übernommen werden können. Die Inbetriebnahme einer solchen innovativen digitalen Lösung inklusive Weiterentwicklung, Wartung und Support für eine Vielzahl von Durchführungsstellen übersteigt in der Regel die technischen und organisatorischen Möglichkeiten einer einzelnen Durchführungsstelle. In solchen Fällen kann eine zentrale Organisation mit den entsprechenden personellen Kapazitäten die Dienstleistung betreiben.

1.6.2 Aus wirtschaftlicher Sicht

Ein einziger, einheitlicher Kommunikationskanal für die Versicherten und weitere Akteure der 1. Säule oder die Mehrfachnutzung von innovativen digitalen Lösungen drängen sich nicht nur aus technischer und gesellschaftlicher, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht auf. Heute werden die Informationssysteme der AHV-Ausgleichskassen in fünf IT-Pools, diejenigen der IV-Stellen in zwei IT-Pools betrieben und entweder von den Ausgleichsfonds oder den Verwaltungskostenbeiträgen der Arbeitgeber bezahlt. Baut nun jeder IT-Pool beispielsweise eine eigene Kommunikationsplattform, gäbe es in der Schweiz acht Plattformen, die alle dem gleichen Zweck dienen und die gleichen Dienstleistungen erbringen. Solche Mehrspurigkeiten sind auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht zielführend und erschweren die Kostentransparenz.

Die heutigen Dienstleistungen und weiteren Kommunikationsaktivitäten auf dem analogen Kanal generieren jährlich wiederholend hohe Kosten, sowohl bei den Ausgleichsfonds als auch bei den Verwaltungskosten der Durchführungsstellen. So bezahlt der Ausgleichsfonds jährlich 25 Millionen Franken für Posttaxen und 10 Millionen Franken für die Rentenvorausberechnungen und Auszüge aus den individuellen AHV-Konti. Diese Ausgaben könnten dank Digitalisierungsvorhaben optimiert bzw. reduziert werden.

9 www.digitale-verwaltung-schweiz.ch > Publikationen > Studien > Nationale E-Government-Studie 2022: Kurzbericht (barrierefrei)