Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/65: Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) · 64 Seiten

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Während die Plattformen des BISS dem elektronischen Datenaustausches im Verwaltungsverfahren und für die Kommunikation der Durchführungsstellen mit den Versicherten dienen, sind die im Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ)13 vorgesehenen Plattformen im kantonalen gerichtlichen Verfahren sowie in Bundesverfahren und Bundesverwaltungsverfahren anwendbar (vgl. Art. 6a E-VwVG)14.

1.8 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate-

gien des Bundesrates

In der Legislaturplanung 2019–2023 hat sich der Bundesrat das Ziel «Der Bund erbringt seine staatlichen Leistungen effizient und möglichst digital» gesetzt. Er will die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um Effizienz und Qualität der öffentlichen Dienste zu stärken. Die «Digitale Abwicklung von Behördengeschäften» stellt einen Legislaturindikator dar. Die Strategie Digitale Bundesverwaltung liefert die strategische Ausrichtung, um diese Ziele zu erreichen und bietet gleichzeitig die benötigte Flexibilität, um rasch auf geänderte Verhältnisse reagieren zu können.

1.8.1 Legislaturplanung 2019 bis 2023 des Bundesrates Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 2020 zur Legislaturplanung 2019–2023 noch im Bundesbeschluss vom 21. September 2020 über die Legislaturplanung 2019–2023 angekündigt. Sie ist aber als Geschäft in den Zielen des Bunderates 2024 enthalten.

Die Erarbeitung der Vorlage ist angezeigt, um den Digitalisierungsbestrebungen des Bundes nachzukommen: Eine der drei Leitlinien der Legislaturplanung gibt vor, dass sich die Schweiz ihren Wohlstand nachhaltig sichert und die Chancen der Digitalisierung nutzt. Eines der sechs Ziele, die sich der Bundesrat in dieser Leitlinie gesteckt hat, ist, dass der Bund seine staatlichen Leistungen effizient und möglichst digital erbringt.

Verhältnis zu Strategien des Bundesrates (vgl. Ziff. 1.5)

Eine der drei Leitlinien der Legislaturplanung 2019–2023 des Bundesrates15 gibt vor, dass sich die Schweiz ihren Wohlstand nachhaltig sichert und die Chancen der Digitalisierung nutzt. Eines der sechs Ziele, die sich der Bundesrat in dieser Leitlinie gesteckt hat, ist, dass der Bund seine staatlichen Leistungen effizient und möglichst digital erbringt.

Zielbild der Digitalisierungsstrategie 2020–2023 des Bundes ist die digitale Transformation in der Bundesverwaltung und der Aufbau der digitalen Infrastrukturen16. In der E-Government-Strategie Schweiz 2020-202317 wird als Leitbild «Digital first» festgehalten. Demnach priorisieren Bund, Kantone und Gemeinden die digitale Interaktion

13 Fassung BBl 2023 680

14 Fassung BBl 2023 680

15 www.admin.ch > Bundesrat > Legislaturplanung 19-23

16 www.bk.admin > Digitale Transformation und IKT-Lenkung > Digitalisierungsstrategie des Bundes 2020- 2023 > S. 3

17 www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen des Bundesrats