Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/65: Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) · 64 Seiten
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die Bundesverwaltung gelten. Die von Bund und Kantonen gemeinsam getragene Organisation Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) koordiniert die Strategie und finanziert föderal übergreifende Vorhaben.
Die «Strategie Digitale Bundesverwaltung» konkretisiert die beiden Strategien, indem sie Ziele für die digitale Bundesverwaltung formuliert und Schwerpunkte in den genannten Handlungsfeldern der Strategie DVS setzt. Die Digitalisierungsstrategie des Bundes 2020-2023 sowie der Transformationsplan zu deren Umsetzung wurden am 3. April 2020 vom Bundesrat verabschiedet (EXE 2020.0501)6. Die neue Version dieser Strategie unter dem neuen Namen «Strategie Digitale Bundesverwaltung» hat der Bundesrat am 8. Dezember 2023 verabschiedet. Diese dient den Departementen und Verwaltungseinheiten als Orientierungsrahmen, um die strategischen Ziele und Massnahmen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich auszuarbeiten. Die Departemente und Verwaltungseinheiten setzen die Strategie mit eigenen Umsetzungsarbeiten autonom um. Die Vision der digitalen Bundesverwaltung dient als Leitbild für die digitale Transformation der Bundesverwaltung. Sie lautet: «Menschen und Unternehmen stehen im Fokus des digitalen Wandels und erhalten einfache, moderne und übergreifende Behördenleistungen des Bundes». Acht übergreifende Prinzipien dienen als Leitlinien für die Ausgestaltung der digitalen Transformation. Sie bauen auf internationalen und nationalen Grundlagen7 auf und sollen von der Bundesverwaltung bei ihren Vorhaben zur Digitalen Transformation immer berücksichtigt werden.
In diesem Zusammenhang hat das BSV als Regulierungs- und Aufsichtsorgan nach den oben genannten übergeordneten Strategien einer digitale Transformations- und Innovationsstrategie (DTI) für die Sozialversicherungen der 1. Säule, der Erwerbsersatzordnung und den Familienzulagen erstellt8. Das Ziel wurde wie folgt definiert «Das BSV fördert die Digitalisierung im Hinblick auf eine einfache, einheitliche und transparente Durchführung». Die Durchführung der Sozialversicherungen der 1. Säule, der Erwerbsersatzordnung und den Familienzulagen soll gemäss den acht obengenannten Prinzipien digitalisiert werden, um allen Akteuren die Informationen möglichst einfach, einheitlich und transparent zur Verfügung zu stellen, die Prozesse möglichst effizient auszugestalten sowie die Kosten der Durchführung dank Synergien bei der Nutzung von gemeinsamen elektronischen Dienstleistungen tief zu halten. Die Informationssicherheit und der Datenschutz müssen jederzeit gewährleistet sein.
1.6 Handlungsbedarf
1.6.1 Aus technischer, organisatorischer und gesellschaftlicher Sicht
Die Digitalisierung hält in immer weiteren gesellschaftlichen Kreisen Einzug und die Bürgerinnen und Bürger erwarten, auch mit Behörden digital verkehren zu können. Dieses Bedürfnis hat der Bundesrat erkannt und zum Gegenstand verschiedener Strategien erklärt (vgl. Ziff. 1.5). Das BSV als Aufsichtsbehörde der Sozialversicherungen der 1. Säule und der Erwerbsersatzordnung hat im Rahmen der DTI-Strategie auf der
6 www.bk.admin.ch > Digitale Transformation und IKT-Lenkung > Strategie und Planung > Digitalisierungsstrategie des Bundes 2020-2023.
7 www.oecd.org > Governance> Digital Government Policy Framework, www.digitale-verwaltung-schweiz.ch > Entwurf Strategie DVS 2024–2027, digital-strategy.ec.europa.eu > Ministerial Declaration on eGovernment - the Tallinn Declaration, digital-strategy.ec.europa.eu > Berlin Declaration on Digital Society and Value-based Digital Government.
8 www.bsv.admin.ch > Sozialversicherungen > Überblick > Digitale Transformation und Innovation