Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/65: Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) · 64 Seiten

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gegenüber analogen Angeboten für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Zudem setzen sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben auf durchgängig digitalisierte Behördenleistungen.

Die hier unterbreitete Vorlage entspricht den Vorgaben der Legislaturplanung, der Digitalisierungs- und E-Government-Strategie und dient der Zielerreichung.

1.8.2 Finanzplanung 2019 bis 2023 des Bundesrates

Der Bedarf für die Finanzierung wurde im Rahmen der Bedarfserhebung für den Voranschlag 2025 und das Finanzplanjahr 2026 der kommenden Legislatur angemeldet. Da die Finanzierung über die Ausgleichsfonds der AHV/IV und EO sichergestellt wird, ist das Geschäft als gegenfinanziertes Vorhaben angemeldet.

2 Grundzüge der Vorlage

2.1 Ziele

Ziel der Vorlage ist es, die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der digitalen Lösungen zu schaffen, welche aus den identifizierten Handlungsfeldern resultieren.

Dem Bedürfnis nach einem national einheitlichen, sicheren und zuverlässigen Informations- und Kommunikationskanal, der einfach digital erreicht werden kann, wird mit einer E-Sozialversicherungsplattform (E-SOP) Rechnung getragen. Auf der E-SOP können sich die versicherte Person und weitere Akteure der Sozialversicherungen der 1. Säule eindeutig authentifizieren. Die eindeutige Authentifizierung erlaubt die Zuteilung von Rollen und ermöglicht dank standardisierten und offenen Schnittstellen ganzheitliche und digitale Geschäftsprozesse. Diese gestatten es den Akteuren, auf einheitliche digitale Dienstleistungen zuzugreifen und optimiert die Selbstverwaltung der Daten und damit die Transparenz des Verwaltungshandelns.

Für die Organe der Durchführung der Sozialversicherungen der 1. Säule soll mit neuen Informationssystemen die Nutzung der Daten optimiert und Synergien geschaffen werden. Dies erlaubt eine Reduktion der Verwaltungskosten der Ausgleichskassen, der IV-Fonds Kosten sowie der Verwaltungskostenzuschüsse aus dem AHV-Ausgleichsfonds.

2.1.1 Zeitgemässe IT-Architektur im Sinne der Strategie «Digitale Bundesver-

waltung»

Nach der Strategie Digitale Bundesverwaltung (vgl. Ziff. 1.5) müssen die erarbeiteten digitalen Lösungen nach acht definierten Prinzipien in einer zeitgemässen Zielarchitektur eingebettet sein. Eine solche Zielarchitektur wurde im Rahmen der DTI-Strategie 1. Säule und Familienzulagen auch für die digitale Landschaft in der 1. Säule erstellt und mit den übergeordneten Prinzipien der Strategie Digitale Bundesverwaltung in Einklang gebracht. Die Kernbausteine der Informationssystemarchitektur sind in der folgenden Architekturübersicht abgebildet (siehe Abbildung) und werden nach den acht Prinzipien in der Folge erläutert.

Um die Lesenden zu leiten, wurden die Nummern der Prinzipien in einem nummerierten Kreis auf der Abbildung hinzugefügt. Dieser Nummerierung wird in den nächsten sieben Unterkapiteln gefolgt und der Beitrag der Zielarchitektur zur Verwirklichung dieser Prinzipien erläutert.