Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/65: Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) · 64 Seiten
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Daten der zentralen Register haben. Die Authentifizierung über die E-SOP und die dadurch zugewiesene Rolle ermöglicht die Berechtigungen zu überprüfen und den Zugriff auf die verfügbaren Daten gemäss der zugewiesenen Rolle zu erhalten. Dies erlaubt der versicherten Person beispielsweise die digitale Akteneinsicht und die Selbstverwaltung ihrer Daten.
2.1.6 Prinzip 6 “Once-Only (Datengetrieben)”
Bereits heute entwickelt und betreibt die ZAS mehrere zentrale Register für Sozialversicherungen der 1. Säule, der Erwerbsersatzordnung und für Familienzulagen22.
Gemäss dem Prinzip «Datengetrieben/Once-Only» sollen die Daten aus den zentralen Registern genutzt werden, um die Anträge vorauszufüllen, sobald die Benutzer sich eindeutig authentifiziert haben. Die Interaktion der Versicherten und der Dritten mit den Behörden wird benutzerfreundlicher gestaltet. Den Benutzern wird die Möglichkeit gegeben, zu überprüfen, was die Versicherungen erfasst haben. Sie können ihre Daten validieren und allenfalls korrigieren lassen, noch fehlende Informationen ergänzen und Anträge freigeben, bevor diese automatisch an die zuständige Durchführungsstelle weitergeleitet werden.
Zusätzlich können die Daten als wichtiges, strategisches Gut («Data as an Asset») verstärkt als Quelle für die Steuerung, die Aufsicht sowie die statistischen Auswertungen der 1. Säule und Familienzulagen genutzt werden. Es werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen und für die vertrauenswürdige und sichere Wiederverwendung von harmonisierten und nach Open Government Data (OGD) standardisierten Daten gesorgt. Die gleichen Daten werden, wenn möglich, nur einmal erfasst.
2.1.7 Prinzip 7 «Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit»
Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit verlangt, dass die Digitalisierungstechnologien eingesetzt werden, um Dienstleistungen wirtschaftlich und nachhaltig zu erbringen. Der heutige Papierverkehr bringt jährliche wiederkehrende Kosten für Papier und Posttaxen mit sich. Die analogen Geschäftsprozesse erfordern für die Abwicklung viele Personalressourcen und weisen eine hohe Verarbeitungsdauer auf. Der Aufwand für die Erbringung dieser Dienstleistungen wird von der Öffentlichkeit (Ausgleichsfonds) resp. von den Arbeitgebern (Verwaltungskosten) finanziert. Es besteht deshalb der Anspruch, die Leistungen möglichst effizient und wirtschaftlich zu erbringen.
Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit ist deshalb gesamtheitlich auf allen Ebenen bei allen Akteuren durchzuführen und in die Entscheidungsrundlagen der Digitalisierungsprojekte einzubeziehen und zu dokumentieren.
Die Kosten aller gemeinsamen, durch die Ausgleichsfonds finanzierten Informationssysteme und Projekte werden im Budget des BSV und der ZAS in der Staatsrechnung transparent gezeigt und vom Parlament verabschiedet.
2.1.8 Prinzip 8 «Austausch und Zusammenarbeit»
Die Durchführung der Sozialversicherung der 1. Säule ist dezentral organisiert.
22 Siehe dazu das EDöB Register: https://datareg.edoeb.admin.ch/search