Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/65: Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) · 64 Seiten
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Versicherte Person, Medizinischer Leistungserbringer, Mitarbeiter einer DS oder Behörde
c
Andere Behörde /7 Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS)8 Durchführungsstelle
Dienstleister (DS)
1 1 2 5 E-Sozialversicherungsplattform (E-SOP)1
Portale der DS
3 4 Gemeinsame Funktionen (API-Format) Gerichte (BEKJ) Fachanwendungen der DS Steuerämter Weitere
3 4 3 4 6 Zentrale Register 3 4 Register der DS
Legende
x Nummer Prinzip
2.1.2 Prinzip 1 « Digital First/Digital by Design»
Das schweizerische Sozialversicherungssystem ist vielfältig und komplex. Zusätzlich sind an der Durchführung zahlreiche Durchführungsstellen beteiligt. Zurzeit sind die Informationen für die Versicherten auf verschiedenen Portalen der einzelnen Durchführungsstellen, der Webseite der AHV/IV-Informationsstelle18 und der Webseite des BSV verteilt. Für die Versicherten ist es anspruchsvoll, sich in diesem dezentralen System zurechtzufinden. Laut den letzten Statistiken der AHV/IV-Informationsstelle wurde diese zentrale Webseite, die Informationen und Formulare für die gesamte erste Säule bereitstellt, 245’000-mal pro Monat aufgerufen. Diese Zahl zeigt, dass ein zentraler digitaler Anknüpfungspunkt einem Bedürfnis der Versicherten entspricht. Es ist auch davon auszugehen, dass die Versicherten von erweiterten digitalen Dienstleistungen Gebrauch machen werden, sobald sie angeboten werden.
Gemäss dem Prinzip «Digital by Design/Digital First» wird der Informationsaustausch mit Versicherten und Dritten vorzugsweise über digitale Kanäle erfolgen. Die Art der Kommunikation (Sprache, Format, Kanal) richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen, den Ansprüchen und dem Wissen der Personen und Organisationen, mit denen eine Geschäftsverbindung besteht.
Die E-SOP soll Informationsquelle und einheitlicher Einstieg für die vielfältigen Anliegen der Versicherten werden («Guichet unique»). Sie soll die digitale Kommunikation zwischen den Versicherten und den Durchführungsstellen vereinfachen und zentral zusammenfassen. Durch die eindeutige Authentifizierung können zukünftig alle Verfügungen und Anträge in digitaler Form rechtsgenüglich übermittelt werden. Die bereits bestehenden elektronischen Formulare der ZAS sollen optimiert und erweitert werden, bevor sie in die neue Plattform überführt werden. Über die E-SOP sollen Versicherte auf weitere digitale Dienstleistungen zugreifen können. Abhängig vom Anliegen werden Versicherte auch an die zuständigen Durchführungsstellen weitergeleitet. Die Plattform stellt eine interoperable Authentifizierung zur Verfügung, damit die digitalen Angebote des Bundes und der Durchführungsstellen mit demselben Login nahtlos genutzt werden können. Ebenso soll das Informationsangebot zur 1. Säule, z.B. die Informationen auf den Webseiten der Informationsstelle AHV/IV, konsolidiert und in die neue Plattform integriert werden. Die individuellen Informationsangebote der Durchführungsstellen bleiben davon unberührt.
2.1.3 Prinzip 2 «Nutzerzentrierung und Inklusion»
Die Bedürfnisse der Versicherten spielen für den Erfolg der E-SOP eine entscheidende Rolle. Es ist wesentlich, dass die Versicherten ein digitales Angebot gerne nutzen, den
18 www.ahv-iv.ch