Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/65: Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) · 64 Seiten

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Wenn sich jedoch Geschäftsprozesse gesamtschweizerisch besser durchgehend digital und wirtschaftlich anbieten lassen, braucht es zentrale, gesamtschweizerisch anwendbare Informationssysteme und eine zentrale Steuerung dieser Digitalisierungsvorhaben.

Gemäss Artikel 95 AHVG entscheidet der Bundesrat über den Umfang der Aufwendungen, die durch den AHV-Ausgleichsfonds übernommen werden. Diese Aufgabe kann nicht durch die ZAS als IT-Leistungserbringerin gemacht werden. Deshalb obliegt diese Aufgabe dem BSV. Dies gewährleistet zielgerichtete und effiziente Investitionen in Informationssysteme durch die Ausgleichsfonds. Für die jeweiligen Projekte und Vorhaben soll im Rahmen der DTI-Strategie eine Planung und Priorisierung mittels eines Portfoliomanagement-Systems erstellt werden.

Initiativen und Ideen für gesamtschweizerisch anwendbare Informationssysteme können von allen Akteuren der 1. Säule und betroffenen Kreisen dem BSV vorgeschlagen werden. Sie werden in Zusammenarbeit mit den Durchführungsstellen geplant und entwickelt. Das Controlling der inhaltlichen und finanziellen Aspekte der Digitalisierungsprojekte wird auf der Basis der Vorgaben zum IKT-Controlling Bund vorgenommen.

Dieser Ablauf erfordert einen abgestimmten Austausch mit den dezentralen Durchführungsstellen der 1. Säule. Mit der DTI-Strategie werden die strategischen Ziele und Stossrichtungen der gesamtschweizerisch anwendbaren Informationssysteme der 1. Säule festgelegt und auf die übergeordneten Digitalisierungsstrategien des Bundes und der Kantone abgestimmt. Die eigenen Informationssysteme der Durchführungsstellen bleiben weiterhin in deren Hoheit und sind von den gemeinsamen Digitalisierungsvorhaben nur indirekt tangiert.

2.1.9 Die einzelnen DTI-Projekte

Die folgenden Kurzbeschreibungen23 der einzelnen DTI-Projekte sollen einen Überblick geben. Eine Übersicht zu den Kosten befindet sich im Anhang.

MOSAR

Mit dem Projekt MOSAR (Modernisation des services offerts aux assurés de l’AVS) werden von der ZAS neue Online-Dienstleistungen für Versicherte und Mitarbeitende der AHV zur Verfügung gestellt.

Ein individueller Kontoauszug (IK-Auszug), also ein Zusammenzug aller bisher abgerechneten Einkommen bei der AHV, muss heute per Webformular oder telefonisch bei einer Ausgleichskasse bestellt werden. Die versicherte Person erhält dann bestenfalls innert 5 Tagen, respektive bis spätestens nach 3 Wochen, einen Papierauszug per Post. Ein IK-Auszug wird auch intern bei der Ausgleichskasse für die Berechnung einer Rente benötigt. Der Zusammenzug der IKs von allen involvierten Ausgleichskassen führt dabei zu unnötigen Wartezeiten und vermeidbaren Kosten.

Mit der Digitalisierung dieser Prozesse sollen die Wartezeiten verkürzt, Kosten reduziert und für die versicherte Person die Transparenz über ihr IK-Konto erhöht werden.

E-SOP

23 Eine ausführliche Beschreibung befindet sich auf der Website des BSV: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ueberblick/dti-strategie.html