Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/65: Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) · 64 Seiten

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digitalen gegenüber dem analogen Weg bevorzugen und sich selbständig mit den Funktionalitäten zurechtfinden. Die digitalen Angebote müssen für die Versicherten einfach, transparent und selbsterklärend sein. Dies wird erreicht, wenn die Perspektive der Nutzenden möglichst früh und über alle Phasen hinweg in ein Projekt einbezogen wird, insbesondere auch hinsichtlich der Gestaltung der E-SOP. Mit der Methode des Human-Centered Design sollen die Bedürfnisse der Versicherten systematisch einbezogen werden. Zudem werden die digitalen Dienstleistungen sich an den Standards zu Barrierefreiheit und Accessibility orientieren.

2.1.4 Prinzipien 3 und 4 «Automatisierte, durchgängige Prozesse, Standardi-

sierung und Interoperabilität»19

Um das Ziel, standardisierte und einheitliche digitale Dienstleistungen in der ganzen Schweiz anbieten zu können, sind standardisierte Schnittstellen notwendig.

Gemäss dem Prinzip «Interoperabilität» werden alle diese Dienste mit Hilfe von Application Programming Interfaces (API20) entwickelt. Damit können die Schnittstellen unter anderem anderen Behörden für die Integration in ihren eigenen Informationssystemen zur Verfügung gestellt und die Geschäftsprozesse durchgehend digital ausgestaltet werden. Dies ist im Einklang mit den Vorgaben des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG)21

Als erstes Beispiel kann die Online-Plattform (FADA) zur Bearbeitung von Rechnungen der Invalidenversicherung genannt werden. Anstelle von Papierformularen können die IV-Versicherten neu Online-Portale nutzen, um ihre Rückerstattungsanträge für individuelle Leistungen (Hörgeräte, Reisekosten usw.) einzureichen. Damit konnten die Rückerstattungsfristen von zwei Monaten auf eine Woche verkürzt wer-den. Zudem hat sich der administrative Aufwand der IV-Stellen und der ZAS, die für die Zahlungen zuständig ist, signifikant verringert.

Im Bereich der AHV-Beiträge sollen Versicherte eine bessere Übersicht über die eingezahlten Beiträge erhalten. Künftig soll ein Online-Zugang (MOSAR) den Versicherten und den Durchführungsstellen einen digitalen Auszug aus dem individuellen Konto ermöglichen.

Ebenfalls in der Pipeline ist eine digitale Plattform (Ärzteportal) für den Austausch zwischen den IV-Stellen und den behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Dadurch sollen die Kommunikation verbessert und die Dossierbearbeitung beschleunigt wer-den. Auch die anderen Informationssysteme aus dem Bereich «Fachlogik» (vgl. Abbildung) werden mit API-Technologien gebaut oder bestehende um solche erweitert, um diese Informationssysteme als durchgehend digitale Geschäftsprozesse und Dienstleistungen anbieten zu können.

2.1.5 Prinzip 5 «Offenheit und Transparenz»

In den Sozialversicherungen soll das Prinzip Offenheit und Transparenz umgesetzt werden, indem die versicherte Person, die zuständige Behörde oder andere Dritte im Rahmen der gesetzlichen Berechtigungen standardmässig Zugriff auf die benötigten

19 In der «Strategie Digitale Bundesverwaltung» auch als «Prinzip: Verwaltung als Plattform » bezeichnet.

20 Die API-Architektur der 1.Säule und Familienzulagen basiert auf der «API-Architektur Bund». Das funktionale Design von nach aussen gerichteten APIs wird als zentrales Element einer digitalen Leistung der 1. Säule/FamZ definiert. Die APIs werden in einem standardisierten Spezifikationsformat dokumentiert. Die API-Metadaten und Anlaufstellen zu den verfügbaren, nach aussen gerichteten APIs werden nach den Bestimmungen des EMBAG in einem zentralen API-Verzeichnis publiziert.

21 Fassung BBl 2023 787