Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 66 Seiten
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sie anderen wirtschaftlichen Akteuren und Akteurinnen kommerziellen Nutzen stiften, neu in beschränktem Masse auch mit A-Fonds-perdu-Beiträgen zu unterstützen.
Die Investitionsförderung durch die SGH soll im Rahmen der vorliegenden Revisionsvorlage betreffend das Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Förderung der Beherbergungswirtschaft7 optimiert und weiterentwickelt werden. Die Förderung der SGH soll mit der vorliegenden Vorlage noch stärker auf die Verbesserung der Strukturen und den Strukturwandel sowie die nachhaltige Entwicklung ausgerichtet werden.
Der Tourismussektor war stark von den Folgen der Covid-19-Pandemie betroffen. Dies trifft insbesondere auf den Städte- und Geschäftstourismus sowie auf stark international ausgerichtete Destinationen zu. Vor dem Hintergrund der Covid-19 bedingten Krise in der Tourismuswirtschaft hat das Parlament im Jahr 2021 die Motion 19.3234 Stöckli «Impulsprogramm für die Sanierung von Beherbergungsbetrieben im alpinen Raum» und im Jahr 2022 die Motion 22.3021 WAK-N «Gleich lange Spiesse für städtische Individualbetriebe in der Hotellerie» angenommen bzw. überwiesen. Aufgrund der thematischen Nähe der Motion 19.3234 Stöckli zur Fördertätigkeit der SGH, respektive dem direkten Bezug auf das Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft in der Motion 22.3021 WAK-N sollen Umsetzungsvorschläge zu beiden Motionen im Rahmen der vorliegenden Vorlage unterbreitet werden.
1.2 Die Investitionsförderung des Bundes über die SGH
Die Beherbergungswirtschaft ist eine Kernbranche des Tourismus. Ohne Übernachtungsmöglichkeiten kann Tourismus oft nicht oder nur sehr beschränkt stattfinden. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, ist die Beherbergungswirtschaft ständig gefordert, Geschäftsfelder zu finden, die auf Einzigartigkeit und Qualität basieren. Dazu ist fortlaufend eine genügende Investitionstätigkeit notwendig.
Die Finanzierung von Investitionen stellt jedoch für viele Beherbergungsbetriebe eine Herausforderung dar, vor allem in saisonalen Feriengebieten in alpinen und ländlichen Regionen. Die Geschäftsfelder touristischer Unternehmen sind oft kapitalintensiv und fixkostenlastig. Hinzu kommen ein zyklischer Ertrag (Saisonalität und Wetterabhängigkeit), kleine Margen (globale Konkurrenz um Touristen) sowie ein im internationalen Vergleich hohes Kostenniveau und teilweise ungünstige Kostenstrukturen (bspw. ungünstiges Verhältnis der Zahl der Zimmer zum Angebot in den Sparten Gastronomie, Wellness, Kongress usw.). Diese Konstellation führt dazu, dass die Ertragskraft in der Beherbergungswirtschaft generell eher schwach ist, vor allem bei Betrieben in touristischen Feriendestinationen.8
Zudem liegen die Tourismusdestinationen in alpinen und ländlichen Regionen meist in eher strukturschwachen Regionen. Hier sind die Optionen für Geschäftsfelder und die personellen Ressourcen spärlicher. Die Erschliessung erfolgreicher Geschäftsfelder
7 SR 935.12
8 Vgl. auch OECD (2018).