Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 66 Seiten

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Mit der SGH verfolgt der Bund das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung der Beherbergungswirtschaft zu erhalten und zu verbessern. Dazu gewährt sie Darlehen an Beherbergungsbetriebe subsidiär zu den privaten Kapitalgebenden für die Erneuerung und den Kauf von Beherbergungsbetrieben, für Neubauten und für Ablösungen. Per 31.12.2022 betrug der Darlehensbestand 235 Millionen Franken, aufgeteilt auf 294 Betriebe.12 Die Förderwirkung der SGH ergibt sich in der Finanzierungstätigkeit dadurch, dass die SGH mit ihrer subsidiär gewährten Ergänzungsfinanzierung eine nicht durch private Kapitalgeber und Kapitalgeberinnen gedeckte Lücke in der Finanzierung schliesst und dabei höhere Risiken übernimmt. Die höhere Risikoübernahme äussert sich in tieferen Zinsen für die nachrangigen Darlehen sowie gegenüber Banken tendenziell höheren Belehnungssätzen und einem tieferen gewichteten Kapitalkostensatz (WACC, Weighted Average Cost of Capital), wodurch das Finanzierungspotential des Beherbergungsbetriebes gesteigert wird.13

Zusätzlich bietet die SGH Beratungsdienstleistungen an. Hier stehen Unternehmensbewertungen, Machbarkeitsstudien und Konformitätsgutachten im Vordergrund. Damit die Beratung durch die SGH keine Marktverzerrung hervorruft, müssen die Einnahmen aus der Beratung deren Kosten decken. Wissenstransferaktivitäten zugunsten der Beherbergungsbranche runden das Tätigkeitsfeld der SGH ab.

Die Wirksamkeit der SGH und der Investitionsförderung des Bundes im Tourismus insgesamt wurde im Rahmen von mehreren Studien untersucht14. Der Wirkungsgrad der Darlehensbewilligungen der SGH beträgt etwa Faktor 5,5.15 Das heisst, für jeden Franken, den die SGH als Darlehen bewilligt, werden 5,5 Franken an Investitionen in die Beherbergungswirtschaft ausgelöst.

Aus den durchgeführten Untersuchungen geht hervor, dass die Investitionsförderung des Bundes durch die SGH grundsätzlich zielführend ausgestaltet ist und in ihrer aktuellen Form mit hinreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist. Dies gilt auch im internationalen Vergleich, wo die Förderung von Investitionen in der Beherbergungswirtschaft ähnlich aufgebaut ist16. Bezüglich der Ausstattung mit finanziellen Mitteln ist darauf hinzuweisen, dass die Umsetzung der Motion 19.3234 Stöckli und allenfalls auch der Motion 22.3021 WAK-N zu einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf führen würde.

In den Jahren der Covid-19-Pandemie 2020 und 2021 hat die SGH ihre Kunden und Kundinnen bei Liquiditätsengpässen unterstützt, insbesondere durch erleichterte Amortisationssistierungen in der Höhe von rund 22 Millionen Franken.17 Zudem hat sie

12 SGH (2023).

13 Hochschule Luzern (2021b).

14 Vgl. auch Hochschule Luzern / BHP – Brugger und Partner AG (2020), Hochschule Luzern (2022).

15 Eigene Berechnung, vgl. Tabelle im Anhang.

16 Schweizerischer Bundesrat (2018).

17 Vgl. Tabelle im Anhang.