Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 66 Seiten

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im Jahr 2020 rückwirkend Darlehen gewährt für Investitionen, welche die Beherbergungsbetriebe in den Jahren 2018 und 2019 aus dem eigenen Cash-Flow finanziert hatten. Damit hat die SGH einen wichtigen Beitrag zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen von Beherbergungsbetrieben während der Covid-19-Krise geleistet. Gleichzeitig hat die SGH seit 2019 keine Verluste auf ihren Darlehen verbuchen müssen.

Die durchgeführten Untersuchungen zeigen eine hohe Zufriedenheit der touristischen Akteure und Akteurinnen mit dem Finanzierungsangebot der SGH. Positiv beurteilt wird sowohl das grosse Know-how der SGH bei Finanzierungsthemen wie auch die Verfügbarkeit einer zusätzlichen Finanzierungsquelle. Das Know-how der SGH wird auch von Banken und Kantonen sehr geschätzt und der SGH kommt eine Rolle als Gütesiegel für Investitionen in die Beherbergungswirtschaft zu. Dieses Gütesiegel wirkt sich positiv auf die Verfügbarkeit von Bankfinanzierungen und kantonale Unterstützungen aus. So können Investitionsvorhaben aufgrund eines Gutachtens der SGH auch ohne finanzielle Unterstützung durch die SGH realisiert werden.

1.3 Weiterentwicklung der Investitionsförderung in der Beherbergungswirt-

schaft: Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung

1.3.1 Ziele der Weiterentwicklung der Investitionsförderung in der Beherbergungs-

wirtschaft

Die umfassenden Grundlagenarbeiten haben aufgezeigt, dass kein Bedarf für eine umfassende Neuorganisation oder eine gänzlich neue Ausrichtung der SGH besteht. Das Optimierungspotential soll daher mittels der Weiterentwicklung des bestehenden Fördersystems angegangen werden.

Insbesondere soll die Förderung der SGH noch stärker auf die Verbesserung der Strukturen und den Strukturwandel sowie die nachhaltige Entwicklung ausgerichtet werden. Konkret werden die vier folgenden Stossrichtungen angegangen. Die Stossrichtungen werden in den anschliessenden Ziffern detaillierter erläutert.

• Schwerpunktsetzung bei der Förderung der SGH: Zur Schwerpunktsetzung in der Förderung soll die SGH insbesondere finanzielle Anreize setzen – in Form von vorteilhafteren Darlehenskonditionen – die nur besonders förderwürdigen Vorhaben gewährt werden.

• Flexibilisierung der Förderung der SGH: Der heute auf bauliche Investitionen fokussierte Investitionsbegriff soll flexibilisiert werden.

• Verankerung der Wissenstransferaktivitäten: Die SGH hat sich als Kompetenzzentrum für die Beherbergungsförderung etabliert. Diese Funktion soll gestärkt werden, indem der Wissenstransfer im Gesetz verankert wird. Dabei handelt es sich nicht um eine neue Aufgabe, sondern um eine Verankerung von bereits bisher erfolgten Aktivitäten.

• Formelle Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen.

In den durchgeführten Grundlagenarbeiten zur Investitionsförderung durch die SGH wurden auch Alternativen zum heutigen Fördersystem mittels Darlehen untersucht.