Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 66 Seiten

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und -modelle ist damit vergleichsweise schwierig und mit grösseren Risiken verbunden. Die Eigenkapitalgeber und Eigenkapitalgeberinnen erreichen so nur schwerlich eine risikoadäquate Rendite. Ein Beispiel hierfür ist auch die geringere Liquidität des Immobilienmarktes in Feriendestinationen. Die Umnutzung von Beherbergungsbetrieben ist aufgrund von Regulierungen wie dem Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG) oder kommunalen Zonenplänen sowie aufgrund der tendenziell rückläufigen Bevölkerung in Ferienregionen nur eingeschränkt möglich. Daher fallen bei Investitionen in Beherbergungsinfrastrukturen in alpinen und ländlichen Feriendestinationen tendenziell höhere Risikoprämien an.

Die Ferienhotellerie in alpinen und ländlichen Regionen weist einen geschätzten Erneuerungsbedarf von 830 Millionen Franken pro Jahr auf, um den heutigen Umfang und die Qualität des Angebotes zu erhalten. Diesem Bedarf stehen geschätzte effektive jährliche Investitionen von 600 Millionen Franken bis 700 Millionen Franken gegenüber. Pro Jahr werden somit 130 Millionen Franken bis 230 Millionen Franken zu wenig investiert, um die Qualität der bestehenden Infrastrukturen zu erhalten.9

Aus diesen Gründen unterstützt der Bund Investitionen in der Beherbergungswirtschaft über die SGH.

Die SGH ist für den Vollzug des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft zuständig. Zwecks Erfüllung des gesetzlichen Auftrages verfügt sie über ein zinsfreies Darlehen des Bundes im Umfang von rund 236 Millionen Franken. Zusätzlich stehen der SGH ein Grundkapital von rund 28,4 Millionen Franken sowie Reserven zur Verfügung.10

Die SGH ist als marktnahes Public-Private-Partnership konzipiert. Neben dem Bund sind Banken, Kantone, Hotellerie, Wirtschaft und Verbände sowie Private an der SGH beteiligt. Im Jahr 2022 stellte der Bund 21 Prozent des Grundkapitals. Der Anteil der Banken am Grundkapital betrug 53 Prozent, derjenige der Beherbergungswirtschaft, des Tourismus, anderer Branchen sowie von Privatpersonen betrug 14 Prozent. Die übrigen 12 Prozent des Grundkapitals stammen von Kantonen und Gemeinden. Die Beherbergungswirtschaft und der Tourismus stellen die grösste Zahl der Mitglieder der SGH (55 Prozent der Mitglieder). Sie verfügen mehrheitlich nur um einen oder wenige Anteile am Grundkapital. Daher beträgt ihr Gewicht am Grundkapital und damit ihr Stimmenanteil nur 12 Prozent.11

Für die Aufsicht des Bundes über die SGH ist das WBF zuständig, das zu diesem Zweck mit der SGH eine Vereinbarung über das politische Controlling, Reporting und Monitoring (CRM) abschliesst.

9 Hanser Consulting AG (2021).

10 SGH (2023).

11 SGH (2023).