Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 66 Seiten

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Mögliche Alternativen zu Darlehen wären etwa Bürgschaften, Hotelimmobilienfonds, eine Emissionszentrale oder Finanzierungspools mit Privatplatzierungen. Allen Alternativen ist gemein, dass sie keine zwingenden Vorteile gegenüber einem Fördersystem mittels Darlehen haben.18 Die dafür erforderliche umfassende Neuerung der Beherbergungsförderung wäre jedoch auf jeden Fall mit beachtlichen Transaktionskosten und Unsicherheiten verbunden, sowohl bezüglich der Umsetzung, wie auch bezüglich der erzielten Förderwirkung. Diese denkbaren Alternativen wurden daher verworfen.

Als eine weitere Stossrichtung wurde eine Entschärfung des Zielkonflikts zwischen Eigenwirtschaftlichkeit und Förderwirkung im Tiefzinsumfeld geprüft. Die SGH ist verpflichtet eigenwirtschaftlich zu arbeiten und allfällige Verluste über ordentliche und freie Reserven, Gewinnvortrag sowie Wertberichtigungen zu decken. Gut 80 Prozent ihrer Einnahmen generiert die SGH im Finanzierungsgeschäft, hauptsächlich aus den Zinserträgen. In einem anhaltenden Tiefzinsumfeld, wie dies bis vor kurzem der Fall war, ist die Einhaltung der Eigenwirtschaftlichkeit für die SGH eine grosse Herausforderung. Ohne deutliche Zinserhöhungen und damit einer Senkung der Förderwirkung kann die SGH die Eigenwirtschaftlichkeit in einem anhaltenden Tiefzinsumfeld nicht einhalten. Als mögliche Lösungsvariante für die Vereinbarkeit von Förderwirkung und Eigenwirtschaftlichkeit im anhaltenden Tiefzinsumfeld wurde im Rahmen der Grundlagenarbeiten zur Weiterentwicklung der SGH ein Betriebskostenbeitragsmodell anhand von objektiv messbaren Kriterien entwickelt.19

Angesichts des veränderten Zinsumfeldes und aufgrund der schwierigen finanzpolitischen Lage des Bundes wird auf die Einführung eines Modells mit Betriebskostenbeiträgen des Bundes an die SGH für den Fall eines länger anhaltenden Tiefzinsumfelds verzichtet.

Damit die SGH mit ihrem Darlehen des Bundes möglichst viele Projekte mit einem hohen Fördereffekt unterstützen und gleichzeitig eigenwirtschaftlich handeln kann, verzichtet der Bund weiterhin auf eine Verzinsung seiner Darlehen an die SGH. Eine Verzinsung des Bundesdarlehens würde die Zinsmarge der SGH schmälern. Die SGH könnte ihre Eigenwirtschaftlichkeit nur noch sicherstellen, indem sie die Zinsen auf ihren Darlehen anhebt, was ihren Fördereffekt reduziert. Die Bundesdarlehen an die SGH sollen daher weiterhin zinslos sein.

1.3.2 Schwerpunktsetzung bei der Förderung der SGH

Der Fördereffekt der SGH wird mit der vorliegenden Vorlage verstärkt, indem die Investitionsförderung noch stärker auf die Verbesserung der Strukturen und den Strukturwandel sowie auf die nachhaltige Entwicklung ausgerichtet wird. Die Schwerpunktsetzung erfolgt einerseits durch die inhaltlichen Vorgaben der gesetzlichen Grundlagen und andererseits durch finanzielle Anreize bei der Darlehensvergabe.

18 Hochschule Luzern (2021a).

19 Vgl. auch Hochschule Luzern (2022).